Ainedter verwies darauf, dass Dank Einspruch bis zum Ende des Verfahrens “das Damoklesschwert bleibt, dass am Ende der Oberste Gerichtshof, oder dann der Menschenrechtsgerichtshof sagt, ‘na Moment, so geht das nicht. Da war eindeutig der Anschein der äußeren Befangenheit gegeben'”. Es gebe “tonnenweise” Judikatur des Menschenrechtsgerichtshofes, dass schon der äußere Anschein der Befangenheit reiche, um einen Richter auszuschließen.
“Grasser ist unschuldig”
“Acht Jahre Vorveruteilung”
Das von dem Angeklagten in Auftrag gegebene 500 Seiten starke Gutachten über eine mediale Vorverurteilung Grassers könne man “vielleicht als sinnlos” ansehen, aber es sei insofern nicht unnötig gewesen, als es dazu beitrage, dass die Laienrichter aber auch die professionellen Richter “die acht Jahre Vorverurteilung” nicht ausblenden.
Grasser habe keinen Antrag auf Verfahrenshilfe erwogen, versicherte Ainedter. Über seine eigene Gage nach acht Jahren Vertretung wollte der Anwalt nicht sprechen, die Finanzierungsfrage sei “das intimste Geheimnis zwischen Klient und Anwalt”, aber “machen Sie sich bitte um mich keine Sorgen, es geht sich aus, es ist fair, es ist in Ordnung”. Fortgesetzt wird der Prozess am Mittwoch mit dem Eröffnungsplädoyer der Anklagevertreter.
(APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.