Die Justiz interessieren Grassers ausstehende Kirchenbeiträge allerdings nicht. Denn wenn der Ex-Minister zu wenig Kirchensteuer bezahlte, war das steuertechnisch für ihn kein Vor-, sondern eher ein Nachteil – er konnte weniger absetzen.
Warum sich Grasser also selbst angezeigt hat, ist unklar. Ainedter weiß es laut “Kurier” nicht. Grasser und sein Steuerberater seien die Einzigen, die wissen, was die Selbstanzeige sollte.
(APA)
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