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GPA will für Handel 1.700 Euro Mindestgehalt

Im Handel läuft das Geschäft derzeit gut
Im Handel läuft das Geschäft derzeit gut ©APA (Symbolbild)
In den am 31. Oktober beginnenden Kollektivvertragsverhandlungen im Handel wird die Gewerkschaft der Privatangestellten/Druck/Journalismus/Papier (GPA-djp) ein Mindestgehalt von 1.700 Euro brutto fordern.

Erst heuer im Sommer wurden 1.600 Euro als Mindestgrundgehalt für Angestellte mit Einzelhandels- oder kaufmännischer Lehre im Kollektivvertrag festgesetzt. Eine weitere Erhöhung der Gehälter rechtfertigt die GPA-djp einerseits mit der Inflation und andererseits mit der positiven Entwicklung der Branche. “Der Handel hat nicht nur mit einem Turbo gestartet sondern hält auch die Geschwindigkeit”, sagte die Wirtschaftsbereichssekretärin der GPA-djp, Anita Palkovich.

Laut einem Branchenreport der Arbeiterkammer, der 203 Handelsunternehmen untersuchte, ist der Umsatz 2016 um 3,6 Prozent gestiegen. Die Eigenkapitalausstattung lag im selben Zeitraum bei 30,7 Prozent. Ein Großteil der Unternehmen verfüge über eine solide Kapitalausstattung und habe ausreichend Reserven, erläuterte Palkovich. Laut Statistik Austria gab es 2016 ein leichtes Beschäftigungsplus von einem Prozent, was 5.576 unselbstständig Beschäftigten entspricht.

“Kaufkraft der einzelnen Haushalte deutlich gestiegen”

“Anschub war die Steuerreform, wo deutliche Belebungen der Inlandsnachfrage spürbar waren, weil die Kaufkraft der einzelnen Haushalte deutlich gestiegen ist”, erklärte der stellvertretende Bundesgeschäftsführer der GPA-djp, Karl Dürtscher. Da müsse der Handel auch seinen Beitrag leisten, denn der Handel würde bei der Kaufkraft deutlich “mitnaschen”.

“Wir gehen mit vollem Einsatz in die Verhandlungen”, kündigte der Vorsitzende im Wirtschaftsbereich Handel der GPA-djp, Franz Georg Brantner, an. “Ich erwarte mir eine faire Verhandlung.”

Forderungen der Arbeitgeber seien noch nicht übermittelt worden aber die Gewerkschafter haben ihre schon übergeben. “Es kommt schon nicht oft vor, dass wir gleichlautende Worte über die wirtschaftliche Situation haben”, zeigte sich Palkovich optimistisch. Sie verwies dabei auf positive Aussagen zur Branchenentwicklung des Obmanns der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich, Peter Buchmüller.

Abschaffung nichtbezahlter Pflichtpraktika gefordert

Eine weitere Forderung ist die sofortige Abschaffung der nichtbezahlten Pflichtpraktika. Es gebe schon ein Regelung, die Unternehmen allerdings noch über vier Jahre Zeit lässt. Palkovich geht nicht von einem Rückgang der Praktika-Anzahl aus, da es ein gutes Recruitingmittel bleibe.

Daneben soll es bezahlte Freistellungen für Prüfungen und für den Tag der Führerscheinprüfung geben. Besonders in den ländlichen Gegenden sei man auf ein privates Fahrzeug angewiesen, erklärt Brantner. Zudem würden dies schon viele Betriebe anbieten. “Wenn es eine große Anzahl an Unternehmen schon macht, sehen wir es als unsere Aufgabe, das in den Kollektivvertrag aufzunehmen. Der Kollektivvertrag ist aus meiner Sicht ein Mindeststandard”, sagte der Gewerkschafter.

GPA will ersten Schultag als bezahlte Freistellung

Der neue Kollektivvertrag soll Arbeitnehmern auch mehr Zeit für die Familie schenken. So soll Eltern für den ersten Schultag ihrer Kinder als Schulanfänger eine bezahlte Freistellung ermöglicht werden. Als Vater wisse Brantner, dass der erste Schultag etwas ganz besonderes ist.

Zwar haben Väter seit März 2017 im Rahmen der Familienzeit Anspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn sie den Papamonat nehmen, allerdings gibt es hier keinen Rechtsanspruch, Kündigungsschutz oder Ansprüche auf dienstzeitabhängige Anrechnungen. Dies soll im neuen Kollektivvertrag nun festgeschrieben werden. Als weitere Verhandlungstermine sind der 14. und der 22. November festgesetzt.

Die 78.000 Handelsunternehmen erwirtschaften zusammen einen Umsatz von ungefähr 237 Mrd. Euro. Knapp zwei Drittel davon setzt der Großhandel um, etwa ein Viertel entfällt auf den Einzelhandel und ein Achtel auf den Kfz-Handel. Ungefähr 40.000 Betriebe sind vom neuen Kollektivvertrag betroffen.

Im heimischen Handel sind rund 538.300 Personen unselbstständig beschäftigt. Davon sind 400.000 Angestellte und 15.000 Lehrlinge. Durch die jüngst festgelegte Angleichung der Rechte von Arbeitern und Angestellten sieht Dürtscher keine besondere Belastung für den Handel.

(APA)

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