Dass der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) seine Revision zurückgewiesen hat, habe ihn nicht überrascht, sagte er gegenüber “Vorarlberger Nachrichten” und ORF Radio Vorarlberg. “Das war so zu erwarten”, so Gorbach.
Entscheidung noch nicht gefallen
Den VwGH habe er nur deshalb angerufen, damit er in Österreich alle Instanzen in der Pensionsfrage durchlaufen habe. Damit stehe nun auch der Weg zu internationalen Instanzen offen. “Es könnte schon spannend sein, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dazu sagt”, meinte Gorbach. Eine Entscheidung darüber, ob er sich an den EGMR wendet, sei aber noch nicht gefallen. Zuerst wolle er sich mit dem Erkenntnis des VwGH genauer befassen, sagte der ehemalige FPÖ- und BZÖ-Politiker, der Ende Juli 61 Jahre alt wird.
Von Verwaltungsgerichtshof abgewiesen
Gorbach hatte im Jänner 2016 die Zuerkennung des vollen Ruhebezuges nach dem Vorarlberger Bezügegesetz rückwirkend mit 1. Februar 2013 begehrt. Der Antrag wurde aber von der Vorarlberger Landesregierung abgewiesen, woraufhin Gorbach seine Causa vor das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg, den Verfassungsgerichtshof und zuletzt auch vor den Verwaltungsgerichtshof brachte. Er berief sich dabei auf die frühere Fassung des Vorarlberger Bezügegesetzes, die einen Pensionsbezug ab dem Alter von 56,5 Jahren vorsah. Allerdings gilt seit 2010 ein neues Vorarlberger Bezügegesetz – laut diesem ist die Inanspruchnahme der Pension erst ab Vollendung des 65. Lebensjahres (bzw. mit Abschlag ab Vollendung des 62. Lebensjahres) möglich. Gorbachs Argument ist, dass ihm zu wenig Zeit geblieben sei, sich auf die neuen Verhältnisse einzustellen. Das Land beziffert die Höhe von Gorbachs Monatsbruttopension mit knapp 11.000 Euro.
(APA)
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