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Tödlicher Unfall mit Fahrerflucht – Geldstrafe erhöht

Laut Staatsanwalt kein schweres Verschulden beim Pkw-Lenker
Laut Staatsanwalt kein schweres Verschulden beim Pkw-Lenker ©VOL.
Feldkirch - Weil er den angefahrenen Fußgänger liegenließ, wurde die Geldstrafe für fahrlässige Tötung nun im Berufungsprozess erhöht.
Verkehrsunfall mit Fahrerflucht
Pkw-Lenker bei Verkehrskontrolle gefasst

Hauptverantwortlich für den tödlich endenden Verkehrsunfall war nach Ansicht der Justiz der Fußgänger selbst. Demnach war der 61-jährige Mann betrunken, als er am 21. November 2015 gegen 19.40 Uhr in Götzis fernab eines Schutzwegs die Dr.-Alfons-Heinzle-Straße überqueren wollte, ohne auf den Verkehr und damit den Pkw zu achten.

Der angeklagte Autofahrer hielt sich nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden ans Tempolimit, konnte aber dennoch nicht mehr ausweichen. Sein Pkw erfasste den Fußgänger, der auf die Straße geschleudert wurde. Dabei erlitt der 61-Jährige schwere Verletzungen, denen er letztendlich am 17. Jänner 2016 erlag.

Der 72-jährige Autolenker hatte nach dem Vorfall nicht angehalten und beging Fahrerflucht. Am nächsten Tag fiel den Polizisten – die den Unfallverursacher suchten – bei einer Verkehrskontrolle das beschädigte Auto auf.

Der unbescholtene und geständige Autofahrer wurde in erster Instanz an einem Bezirksgericht wegen fahrlässiger Tötung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 600 Euro (150 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon betrug der unbedingte, zu bezahlende Teil 300 Euro. Dem Pensionisten wurde zur Last gelegt, dass er nicht auf Sicht gefahren war. Freigesprochen wurde der Türke von der zusätzlichen Anklage des Imstichlassens eines Verletzten. Denn die Fahrerflucht sei bereits im Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung beinhaltet, stellte das Bezirksgericht fest.

Zu niedrig ausgefallen

Im gestrigen Berufungsprozss setzte das Landesgericht Feldkirch eine unbedingte Geldstrafe von 800 Euro (200 Tagessätze zu je vier Euro) rechtskräftig fest. Der Berufungssenat unter dem Vorsitz von Richterin Angelika Prechtl-Marte gab damit der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Folge. Die erstinstanzliche Strafe für fahrlässige Tötung sei angesichts der Fahrerflucht zu niedrig ausgefallen, sagte die Vizepräsidentin des Landesgerichts in ihrer Urteilsbegründung. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis gewesen.

Kein schweres Verschulden

Es könnte jedem Autofahrer passieren, dass er einen Fußgänger anfährt, der in der Dunkelheit betrunken auf der Straße geht, hatte Chef-Staatsanwalt Wilfried Siegele gestern in seinem Plädoyer gesagt. Den angeklagten Pkw-Lenker treffe deshalb kein schweres Verschulden.

Schwer anzulasten sei ihm allerdings, dass er weitergefahren sei und sich nicht um den Schwerverletzten gekümmert habe, sagte der Leitende Staatsanwalt. Aus diesem Grund sei die erstgerichtliche Strafe deutlich zu erhöhen. Eine teilbedingte Strafe komme wegen der Fahrerflucht nicht mehr infrage.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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