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Informationen zum Gebrauch eines Pfeffersprays

Mit einer Puppe wurde die Anwendung des Pfeffersprays im Freien geübt....
Mit einer Puppe wurde die Anwendung des Pfeffersprays im Freien geübt.... ©Veronika Hotz
Götzis (ver) In den Räumen der Lebenshilfe in der Götzner Rütte fand am vergangenen Wochenende ein Pfefferspray Grundkurs für Interessierte statt.
Pfefferspray Grundkurs

Organisiert wurde der informative Grundkurs zum Thema „Selbstverteidigung“ von der Götzner Fasnat und der Wasserrettung. Kursleiter Tom Schneider erklärte den Teilnehmerinnen in anschaulicher Weise die Anwendung, die Wirkungsweise und die rechtlichen Folgen des Gebrauchs eines Pfeffersprays. „Das Opfer muss abschätzen, zu welchem Zeitpunkt es wirklich bedroht wird und wann es Zeit ist, sich zu wehren. Durch den Einsatz eines Pfeffersprays, der für Menschen ab 18 Jahren offiziell erlaubt ist, findet im Sinne des Gesetzes eine Körperverletzung am Täter statt. Im Regelfall erfolgt eine Anzeige gegen das Opfer, “ informiert Kursleiter Tom Schneider. Aber der Einsatz der „Waffe“ aus Notwehr oder aus Nothilfe sei berechtigt, wenn das Opfer tatsächlich bedroht wird. Wichtig ist: Nach dem Gebrauch des Pfeffersprays sofort die Polizei informieren.

Die Praxis wurde im Freien im Anschluss an den theoretischen Teil geübt. Die Teilnehmer stellten sich dem „Täter“ und übten den Gebrauch eines Pfeffersprays mit destilliertem Wasser. Die Pfefferspray Kurse können über „Indoor Shooting Feldkirch Altenstadt“ gebucht werden. Die sieben Teilnehmerinnen waren sichtbar begeistert vom Kurs. „Zum Großteil waren wir überrascht, welche gesetzlichen Folgen der Einsatz von Pfefferspray haben kann. Der praktische Teil war sehr witzig – obwohl wir alle feststellen mussten, wie langsam unsere Reaktionsfähigkeit trotz Vorwarnung ist, “ berichtet Kursteilnehmerin Margot Brecher.

 

 

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