An fünf verschiedenen Orten in Götzis wurde am 15. Oktober 2016 zwischen 4.30 und 5.30 Uhr Feuer gelegt. Dabei kam es zu zwei größeren Bränden, die von der Feuerwehr noch rechtzeitig gelöscht wurden – zuerst bei einem Holzstadel der Gemeinde und danach bei der Außenfassade der Kulturbühne Ambach.
Nicht rechtskräftig. Für die Brandlegungen wurden zwei vorbestrafte junge Männer gestern am Landesgericht Feldkirch zu unbedingten Haftstrafen verurteilt. Über den mit zehn Vorstrafen belasteten 24-Jährigen wurde eine Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verhängt. Die Freiheitsstrafe für den vierfach vorbestraften 27-Jährigen beträgt 20 Monate. Bei ihm kommen fünf Monate und 22 Tage aus einer bedingten Haftentlassung hinzu. Damit beläuft sich die Gesamtstrafe für den arbeitslosen Deutschen auf 25 Monate und 22 Tage Gefängnis. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Der Schuldspruch erging jeweils wegen versuchter Brandstiftung, Sachbeschädigung und Diebstahls. Der Strafrahmen bewegte sich zwischen einem und zehn Jahren Haft. Die Brände beim Holzstadel und der Kulturbühne wurden vom Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sonja Nachbaur als Verbrechen der versuchten Brandstiftungen gewertet. Die Flammen von zwei angezündeten Papiercontainern hatten sich auf die Außenfassade der Kulturbühne ausgebreitet. Angezündet wurden auch fünf weitere Abfallcontainer sowie Motorradreifen. Weil dabei kleinere, von der Feuerwehr gelöschte Feuer entstanden, ergingen dazu die Schuldsprüche wegen der Vergehen der Sachbeschädigung.
Weitere Angeklagte. Das Benzin für die Brandlegungen war zuvor aus zwei Mopeds gestohlen worden. Daran beteiligt waren auch der 26-jährige Erstangeklagte und der 25-jährige Zweitangeklagte. Zudem haben sie die Brandlegungen nicht verhindert. Dafür wurde der unbescholtene 26-Jährige (nicht rechtskräftig) zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt, davon 250 Euro unbedingt. Der sechsfach vorbestrafte 25-Jährige hatte sich außerdem bei anderen Vorfällen gegen seine Festnahme gewehrt, eine Morddrohung gegen einen Polizisten ausgestoßen sowie Polizisten und Justizwachebeamte zu Unrecht beschuldigt, ihn verletzt zu haben. All das trug ihm eine (nicht rechtskräftige) Gefängnisstrafe von zwölf Monaten ein.
Die vier jungen Männer hatten vor den Brandlegungen gemeinsam Drogen und Alkohol konsumiert. Sein Tatmotiv beschrieb der 27-jährige Deutsche vor der Polizei so: „Wir wollten ein wenig Spaß haben.“
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