Altach (mima) Ende August genehmigte die Abfallwirtschaftsbehörde die Betriebserweiterung von Loacker Recycling in Götzis. Die Gemeinde Altach hat aber bereits damals eine Berufung gegen diesen Bescheid angekündigt und nach Absprache mit der Rechtsberatung wurde dieser Antrag nun eingebracht.
Unrichtige rechtliche Beurteilung
Dabei wird der Bescheid zur Betriebserweitunger des Landes Vorarlberg in seinem gesamten Inhalt angefochten. Geltend gemacht werden die Beschwerdegründe der Rechtswidrigkeit des Inhaltes und das Vorliegen von wesentlichen Verfahrensmängeln. Zwar wurden vom Betreiber und auch vom Land umfangsreiche Gutachten erstellt, doch nach Ansicht der Gemeinde Altach sind diese nicht ausreichend und rechtlich korrekt. Die Abfallwirtschaftsbehörde dagegen verweist auf ein umfangreiches Verfahren mit zahlreichen Expertengutachten. Von der Betriebserweiterung profitieren laut Unternehmen zudem, auch die Anrainer: Die zwei neuen Gebäude – das Verwaltungsgebäude und die Werkstatt – sollen so positioniert werden, dass sie den Schall, der beim Recyclingprozess entsteht, effizient absorbieren.
Gefährliche Stoffe im Grundwasser
Loacker Recycling weisst mit einem Gutachten darauf hin, dass durch die Betriebsentwicklung sogar eine Verbesserung der Oberflächenentwässerung eintritt. Diese entspreche dem neuesten Stand der Technik. Die Verbesserung der Entwässerungssituation geschieht dabei in erster Linie durch verbesserte Retentionsmaßnahmen. Fraglich und durch die vorliegenden Gutachten aber nicht ausreichend beurteilt sei dabei auch die Frage, ob Wässer aus einer Abfallbeseitigungsanlage nicht eine erhebliche Mehrbelastung des Grundes mit giftigen Stoffen darstelle. Ebenfalls noch nicht geklärt wurde zudem die Frage, ob gefährliche Stoffe durch die Versickerung in die Grundwasserströme gelangen und damit auch Grundstücke in der Gemeinde Altach beziehungsweise der angrenzenden Wohnbevölkerung in unzumutbarer Art und Weise beeinträchtigt werden. Die Unterlassung zur Einholung eines solchen Gutachtens stellt nach Ansicht der Gemeinde Altach einen wesentlichen Verfahrensmangel dar.
Gesamtbetrechtung der Schadstoffe
Einen weiteren Punkt in der Beschwerde der Gemeinde Altach gegen den Baubescheid stellt die lufthygienische Beurteilung dar. Zwar wird im Bescheid des Landes auf die Beurteilungen und Rückschlüsse aus dem Ergebnis der Passivsammlermessungen hingewiesen, doch diese Ausführungen hätten einen rein informativen Charaktar und seien nicht Gegenstand des vorliegenden Änderungsverfahrens. In einer solch entscheidenen Frage für die Gesundheit der Anwohner wäre es dringend geboten gewesen, eine gutachterliche Stellungnahme einzuholen und sich nicht mit angeblich amtsbekannten Umständen in einem so sensiblten Themenkreis zu begnügen. Aus Sicht der Gemeinde Altach gibt es dabei sehr wohl eine zusätzliche Belastung für die Anwohner und daher seien die Schadstoffe, welche sich aus dem gegenständlichen Antrag ergeben, mit den bereits vorhandenen Schadstoffen im Sinne einer Gesamtbetrachtung zu beurteilen. Die Unterlassung dieser Gesamtbetrachtung stelle dabei einen weiteren wesentlichen Verfahrensmangel dar.
In weiterer Folge ist für die Verantwortlichen der Gemeinde Altach auch die Ausführungen des maschinenbautechnischen Amtssachverständigen nicht nachvollziehbar und auch die vermehrte Lärmbelästigung sei nicht genügend berücksichtigt worden. Aufgrund dieser und weiterer dargelegter Gründe stellt die Gemeinde Altach nun den Antrag den Baubescheid wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung und Rechtswidrigkeit seines Inhaltes infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuheben und der Firma Loacker Recycling die beantragte Bewilligung zu versagen.
Loacker verärgert über die Situation
Verärgert zeigt sich Loacker Recycling auf die angekündigte Beschwerde aus Altach. Ein Unternehmenssprecher teilte mit, es sei sehr ärgerlich, dass sich die Gemeinde Altach so destruktiv gegenüber der Wirtschaft verhalte, zumal ja alle Auflagen erfüllt beziehungsweie übertroffen seien. Das Unternehmen weist abermals darauf hin, dass die Bedenken unbegründet sind. Das Land hat bereits umfangreiche Gutachten zum Thema Wasser/Abwasser erstellt. Die wurden bei der Bauverhandlung auch vorgestellt. Es tritt durch die Betriebsentwicklung bei Loacker Recycling sogar eine Verbesserung ein. Die geplanten Maßnahmen zur Oberflächenentwässerung entsprechen dem neuesten Stand der Technik. Daher ist Loacker für einen baldigen Baubeginn aber sehr positiv gestimmt: „Allgemein bleiben wir aber positiv und hoffen, dass wir bald starten können“, so der Pressesprecher des Unternehmens.
Streitpunkt Shredder
Im aktuellen Streit ist der geplante Ausbau des Shredders übrigens noch nicht enthalten. Auch hier muss wohl mit erbittertem Widerstand der Gemeinde Altach gerechnet werden. Der derzeitige Streit stellt also nur eine weitere Etappe im Zwist dar.
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