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Gnadenschüsse aus dem Jagdgewehr

Laut der Behauptung des Beschuldigten soll die Kuh letztendlich durch Schüsse aus dem Gewehr eines Jägers getötet worden sein.
Laut der Behauptung des Beschuldigten soll die Kuh letztendlich durch Schüsse aus dem Gewehr eines Jägers getötet worden sein. ©VN/ Symboldbild
Bregenz. Eklatanter Fall von mutmaßlicher Tierquälerei beschäftigt Bezirksgericht Bregenz.

Die Causa betrifft einen Vorfall im Oktober vergangenen Jahres. An einem Freitagmorgen kalbte im Stall eine Kuh. Der Bregenzerwälder Landwirt band die Füße des Kalbes, die bereits wenige Zentimeter aus dem Mutterleib ragten, mit Stricken fest. Und zog dann daran. Doch wie aus dem Bericht des Amtstierarztes hervorgegangen war, sind beim Kadaver der Kuh später hochgradige Verrenkungen und massive Verletzungen festgestellt worden. Deshalb kam der Verdacht ins Spiel, dass der Landwirt das Kalb mittels eines Seilzuges aus dem Mutterleib gezogen hatte. Was der Angeklagte strickt leugnete.

Nach der Geburt, das Kalb verendete, schaffte es die Kuh tagelange nicht auf die Beine. Auch nachdem es vom Beschuldigten mittels eines Frontladers mit Gurten aus dem Stall auf eine Weide gezogen worden war. Der Bauer zog einen Landwirt hinzu, der der Kuh eine Infusion nach der anderen spritzte. Jedoch ohne Erfolg, sie blieb immer noch liegen.

Erst nach fünf Tagen erschien der Amtstierarzt auf dem Bauernhof. “Der hat mich dann zur Sau gemacht. Er sagte, wenn die Kuh die nächsten 24 Stunden nicht aufsteht, muss sie getötet werden,” so der Beschuldigte.

Wie das Bregenzer Bezirksgericht den Fall beurteilt, lesen Sie hier in der heutigen Ausgabe der VN.

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