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Glaubhaftigkeitsgutachten: Wenn die Wahrheit auf dem Prüfstand steht

Das Gericht beurteilt die Glaubwürdigkeit. Ein Sachverständiger überprüft in einem "aussagepsychologischen Gutachten" die Glaubhaftigkeit.
Das Gericht beurteilt die Glaubwürdigkeit. Ein Sachverständiger überprüft in einem "aussagepsychologischen Gutachten" die Glaubhaftigkeit. ©Symbolbild
Feldkirch. Gericht bedient sich in Zweifelsfällen eines "Glaubhaftigkeitsgutachtens" - häufig entscheidet der Gutachter indirekt, wer Recht hat.

Hin und wieder vermischen Kinder Realität mit Fantasie. Oder sie schwindeln bewusst oder unbewusst aus anderen Gründen, was in einem bestimmten Alter sogar ganz normal ist. Bei Gerichtsverfahren, vor allem Sexualdelikten, hängt für den Angeklagten allerdings viel davon ab, welche Version der Senat für wahr ansieht. Zu dem Zweck wird bei Kindern und Jugendlichen in und wieder ein Glaubhaftigkeitsgutachten oder, wie es auch heißt, ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt. Ein Mann, der schon häufig derartige Gutachten erstattet hat, ist der Psychologe Salvatore Giacomuzzi.

Knifflige Angelegenheit

Doch auch der erfahrene Sachverständige bezeichnet diese Form der Gutachten als “tricky”. Jede Person sei verschieden und man müsse eine Menge an Kriterien zusammen tragen, bis man die knifflige Frage beantworten könne. Bewusst lügen, so Giacomuzzi sei zudem für Kinder unter sechs oder sieben Jahren schwierig. Vor allem, ein und dieselbe Lüge immer wieder zu wiederholen, sei für sehr junge Zeugen kaum machbar.

Bei Erwachsenen wird die Glaubhaftigkeit von Angaben bei Rentenanträgen zunehmend überprüft. Beim Burnout-Syndrom glaubt Giacomuzzi beispielsweise, dass hier oft getrickst wird und dass dies mitunter auch gelingt.

Den ausführlichen Artikel lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Vorarlberger Nachrichten.

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