Erst 13 Jahre nach der Tat konnte die mittlerweile 64 Jahre alte Täterin jetzt bestraft werden. Für das 2004 begangene Verbrechen der betrügerischen Krida mit einem Schaden von 187.000 Euro wurde die unbescholtene Pensionistin am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil, das die von Dieter Klien verteidigte Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig.
Der Strafrahmen betrug inzwischen nur noch sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Zur Tatzeit hatte die Strafdrohung noch ein bis zehn Jahre Gefängnis ausgemacht. Die nun verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet acht Monaten Haft.
Das trotz des hohen Schadens milde Urteil des Schöffensenats begründete Richterin Sabrina Tagwercher nicht nur mit der neuen, für die Angeklagten günstigeren Rechtslage, sondern auch mit dem Geständnis und der Unbescholtenheit der 64-Jährigen, der zwischenzeitlich erfolgten Wiedergutmachung des Schadens sowie der lange zurückliegenden Tat.
Um Forderungen betrogen
Die seinerzeitige Betreiberin eines Tabledancelokals hatte in ihrem Schuldenregulierungsverfahren am Bezirksgericht Dornbirn am 4. März 2004 ihre beiden Grundstücke in Kanada im Gesamtwert von 213.000 Euro verschwiegen. Dadurch wurden ihre fünf Gläubiger, darunter zwei Banken, um ihre Forderungen von 187.000 Euro betrogen.
Die Dornbirnerin setzte sich nach Kanada ab, wo sie Eigentümerin eines Hauses und eines anderen Gebäudes ist. 2005 wurde die Vorarlbergerin international zur Ermittlung ihres Aufenthaltsortes ausgeschrieben. Deshalb ist ihre 2004 verübte Straftat noch nicht verjährt.
Erst 2016 konnte die Dornbirnerin bei einem Heimatbesuch von der Polizei einvernommen werden. Sie gab zu, dass sie 2004 beim Ausfüllen des Vermögensverzeichnisses die Frage nach ausländischem Immobilienbesitz wahrheitswidrig verneint hatte.
Verfahren belastet
Das 2004 angestrebte Schuldenregulierungsverfahren scheiterte, weil die Gläubiger dem Zahlungsplan nicht zustimmten. Eine Gläubigerbank setzte Detektive ein, die die kanadischen Grundstücke entdeckten.
In all den Jahren habe das anhängige Strafverfahren sie belastet, sagte die Angeklagte am Landesgericht. Sie habe Angst davor gehabt, ins Gefängnis zu müssen. Gefängnis bleibt ihr nach dem erstgerichtlichen Urteil erspart. Die Geldstrafe darf sie in Monatsraten zu je 60 Euro abzahlen.
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