Damit wollen die Vertragspartner die niedergelassenen Ärzte und die Spitäler künftig gemeinsam planen, steuern und damit auch finanzieren. Für den Fall, dass sich ein Partner nicht an getroffene Vereinbarungen halten sollte, sind Sanktionen vorgesehen, über die in letzter Konsequenz die Bundesregierung entscheiden würde.Geeinigt hat man sich konkret auf zwei Bund-Länder-Vereinbarungen – eine zur Zielsteuerung und die zweite zur Finanzierung des Gesundheitswesens. Nach der Absegnung durch die Landeshauptleutekonferenz am 19. Dezember sollen die 15a-Vereinbarungen im kommenden Jahr von den Landtagen und vom Nationalrat beschlossen werden und dann Anfang 2014 in Kraft treten.
Zielsteuerungskommissionen zur Planung
Zur gemeinsamen Planung und Steuerung der niedergelassenen Ärzte und der Spitäler werden im Zuge der am Dienstag vereinbarten Gesundheitsreform Zielsteuerungskommissionen eingesetzt. In jeder dieser Kommissionen auf Landesebene wird ein Zielsteuerungsvertrag erstellt. Dieser ist quasi ein Arbeitsvertrag und schreibt fest, wo sich in dem Land das Gesundheitssystem hinentwickeln soll und wo welche Leistungen angeboten werden. Daraus soll dann durch eine bessere Koordination und Organisation die angestrebte Kostendämpfung entstehen.
Für den Fall, dass sich Länder und Sozialversicherung nicht auf einen Vertrag einigen können oder den Vertrag nicht einhalten, ist ein Sanktionsmechanismus vorgesehen. Die “Gesundheit Österreich”-Gesellschaft (GÖG) wird mittels Monitoring eine Einhaltung der Vereinbarungen überwachen. Wenn sie eine Vertragsverletzung feststellt, ist die Landesgesundheitskommission am Zug. Wenn dort keine Entscheidung getroffen wird, geht der Fall auf die Bundesebene weiter und am Ende ist eine Entscheidung des Gesundheitsministers sowie in Finanzfragen des Gesundheitsministers im Einvernehmen mit der Finanzministerin vorgesehen.
Neue Kommissionen auf Bundes- und Landesebene
Neu geschaffen werden Zielsteuerungskommissionen auf Bundes- sowie auf Landesebene. Der Bundeszielsteuerungskommission gehören je vier Vertreter des Bundes, der Länder und der Sozialversicherung an. Beschlüsse werden einvernehmlich gefasst. Ihre zentrale Aufgabe ist der Beschluss des Bundes-Zielsteuerungsvertrags, sowie beispielsweise die Festlegung des Jahresarbeitsprogramms und die Wahrung von Agenden des Sanktionsmechanismus. Der Bundes-Zielsteuerungsvertrag wird von Bund, Ländern und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger unterschrieben.
Den Landeszielsteuerungskommissionen gehören jeweils fünf Vertreter des Landes sowie der Sozialversicherung an, wobei beide in Kurien organisiert sind, sowie ein Vertreter des Bundes. Um einen Beschluss herzustellen, ist Einvernehmen zwischen der Kurie des Landes und der Kurie der Sozialversicherung notwendig. Der Bund hat ein Vetorecht, falls ein Beschluss gegen Bundesvorgaben (z.B. Bundes-Zielsteuerungsvertrag, Qualitätsrichtlinien, etc.) verstößt. Mit den auf Landesebene zu erarbeitenden Zielsteuerungsverträgen werden die Strukturen gemeinsam geplant und gesteuert.
Erhalten bleiben die Bundesgesundheitskommission und die Landes-Gesundheitsplattformen. Darin sind alle Organisationen und damit auch die Ärztekammer wie bisher vertreten.
Kostendämpfung von 3,4 Milliarden angestrebt
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.