Ein 22-jähriger schlägt vor einer Oberländer Disco einem anderen Mann mit der Faust ins Gesicht und verletzt ihn leicht. Acht Eintragungen hat der Arbeitslose bereits in seiner Strafkarte, nun kam eine neunte und 1680 Euro Geldstrafe dazu. Die Bewährungshaftstrafe wird ausnahmsweise nicht wiederrufen. Der einzige Grund dafür: Der Beschuldigte zeigte sich voll geständig.
Auch Kumpel verurteilt
Sein Freund, ebenfalls vorbestraft, versuchte seinen Kollegen zu schützen und behauptete, so wie der Schläger, gar nicht vor Ort gewesen zu sein. Falsche Beweisaussage und versuchte Begünstigung, Strafe: 1200 Euro. Beide jungen Männer haben Glück, die Frist für ihre Bewährungsstrafen wird verlängert, fällig wird nichts. Verstoßen sie nochmals gegen das Strafgesetz, ist zumindest bei dem Schläger eine Haft sicher. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.
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