Bis Montag, 8. November 2010 liegen die Gesetzestexte bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften sowie beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf und können im Internet auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin bzw. jeder Landesbürger kann während der Auflagefrist Änderungsvorschläge abgeben.
Mit dem vorliegenden Entwurf wird das Gemeindevergnügungssteuergesetz an das geänderte FAG 2008 angepasst. Danach sind die Gemeinden nicht mehr ermächtigt, für bestimmte Konzessionäre und Bewilligungsinhaber nach dem Glücksspielgesetz Vergnügungssteuern auszuschreiben. Die Gemeinden dürfen daher insbesondere für Spielbanken keine Vergnügungssteuer mehr einheben. Außerdem enthält der Entwurf Neuregelungen in Bezug auf die Besteuerung von Wettterminals.
Das Kriegsopferabgabegesetz wird durch die Gesetzesänderung an das neue Glücksspielgesetz angepasst. Danach dürfen bestimmte Konzessionäre und Bewilligungsinhaber nach dem Glücksspielgesetz, u.a. Spielbanken, künftig nicht mehr mit einer Kriegsopferabgabe belastet werden. Außerdem werden Neuregelungen für die Besteuerung von Wettterminals getroffen. Weiters sieht der Entwurf eine Anpassung des Verwaltungskostenbeitrages an den Landeskriegsopferfonds vor.
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