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Gesetz geändert: Keine Haftstrafe

Vor der Gesetzesänderung wäre über den Angeklagten zumindest eine teilbedingte Haftstrafe verhängt worden, sagte die Richterin.
Vor der Gesetzesänderung wäre über den Angeklagten zumindest eine teilbedingte Haftstrafe verhängt worden, sagte die Richterin. ©VOL.AT/ Hofmeister (Symbolbild)
Der einschlägig Vorbestrafte hat mit Betrügereien einen Gesamtschaden von 201.700 Euro angerichtet. Dennoch muss der 46-Jährige aus dem Bezirk Feldkirch keine Haftstrafe verbüßen.

Dass dem geständigen Angeklagten ein Aufenthalt im Gefängnis oder im elektronisch überwachten Fußfessel-Hausarrest erspart blieb, begründete Richterin Sabrina Tagwercher gestern am Landesgericht Feldkirch mit der geänderten Gesetzeslage.

Denn mit der am 1. Jänner 2016 in Kraft getretenen Strafrechtsreform wolle der Gesetzgeber im Nationalrat erreichen, dass Gewaltdelikte strenger und Vermögensdelikte milder als früher bestraft werden, sagte die Vorsitzende des Schöffensenats. Der Strafrahmen für das vom Angeklagten begangene Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betrugs betrage seither nicht mehr ein bis zehn Jahre Gefängnis, sondern nur noch sechs Monate bis fünf Jahre. Deshalb kam der von Christian Schlechl verteidig­te Arbeitslose gestern mit einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 2160 Euro (540 Tagessätze zu je vier Euro) davon. Hinzu kommen 520 Euro aus dem noch offenen Teil der Vorstrafe wegen Veruntreuung. Damit beläuft sich die Geldstrafe insgesamt auf 2680 Euro. Das Urteil, das auch wegen betrügerischer Krida mit einem Schaden von 6900 Euro zum Nachteil von Gläubigern erging, ist nicht rechtskräftig.

Vor der Gesetzesänderung wäre über den Angeklagten zumindest eine teilbedingte Haftstrafe verhängt worden, sagte die Richterin.

Der angeklagte Ex-Versicherungsagent war in der Gerichtsverhandlung erstmals geständig. Zudem hat er bereits 133.000 Euro an Betrugsopfer zurückbezahlt. Auch diese Milderungsgründe führten dazu, dass der 46-Jährige zumindest in erster Instanz mit keiner zu verbüßenden Freiheitsstrafe belegt wurde.

Teure Autos gekauft. Der damalige Versicherungsagent mit dem monatlichen Nettoeinkommen von 2000 bis 2500 Euro hatte im Zeitraum zwischen 2004 und 2015 fünf Kunden, Verwandte und Bekannte um 201.7000 Euro betrogen und mit dem Geld teure Autos gekauft und seinen Hauskredit teilweise abbezahlt. Einem Kunden schlug er einen Umstieg in eine andere Versicherungsform vor, behielt das dafür vorgesehene Geld aber für sich. Über den Verwendungszweck des ihm übergebenen Geldes täuschte er auch ein anderes Opfer, das vergeblich auf einen kostspieligen Sportwagen aus Italien wartete. Eine Frau hat der Angeklagte gleich um 70.000 Euro betrogen.

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