Beschenkte Frau muss Geld zurückgeben, weil Geschenkgeber damals nicht geschäftsfähig war. - © VMH/Symbolbild
Denn in einem Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch ist Gerichtspsychiater Helmut Klien zur Feststellung gelangt, dass der Geschenkgeber damals nicht geschäftsfähig war.
Richterin Anna Maria Grass hat in der letzten Verhandlungsrunde angekündigt, wie ihr schriftliches, sich auf das Gutachten stützende Urteil ausfallen wird: „Wenn Geschäftsunfähigkeit vorliegt, ist das Geschäft ungültig. Es ist dann rückabzuwickeln. Die Beklagte muss das Geld zurückzahlen.“
Die Richterin hat damit vergeblich neuerliche Vergleichsgespräche mit „einer vernünftigen Lösung“ für die Beklagte angeregt. Klagsvertreter Surena Ettefagh hat als Sachwalter des klagenden Geschenkgebers die Geschenknehmerin auf Rückzahlung der umgerechnet 211.000 Euro geklagt. Die beklagte Frau verließ während der Verhandlung weinend den Saal. Ihr Anwalt Stephan Amann sagte, seine Mandantin könne das Geld nicht zurückzahlen. Die 58-Jährige verdiene lediglich 1200 Euro im Monat und ihr Gatte nur 700. Die geschenkten Schilling-Millionen habe sie bei einem misslungenen Immobiliengeschäft verloren.
Die Beklagte war Gastwirtin und der Kläger bei ihr Stammgast und Alkoholiker. So haben sie sich miteinander angefreundet und dann gemeinsame Reisen unternommen. Um sich für ihre Freundschaft zu bedanken, habe der reiche Erbe ihr vor zwölf Jahren die knapp drei Millionen Schilling geschenkt, sagte der psychiatrische Sachverständige. „Das ist für Außenstehende natürlich nicht ganz nachvollziehbar“, merkte der Dornbirner Psychiater an. Aber der großzügige Geldgeber habe damals unter einer „abhängigen Persönlichkeitsstörung“ gelitten. Deshalb sei er nicht geschäftsfähig gewesen.
Er sei von der Gastwirtin in einem derart starken Ausmaß abhängig gewesen, dass er „in seinen Entscheidungen nicht mehr frei gewesen ist“, meint der Gutachter. Sie sei für ihn „ein Vater-Ersatz“ gewesen. Sein Vater sei streng gewesen, sie sei resolut aufgetreten. Er habe „wesentliche Entscheidungen über sein eigenes Leben ihr überlassen“. Vor der Millionen-Spende war der Mann einmal Patient in der Valduna, einige Jahre nach seinem überzogenen Geschenk wurde der heute 62-Jährige unter Sachwalterschaft gestellt.
Wie ich finde, zurecht.
Denn ein solches Geschenk macht niemand, einfach so.
Das wusste die Frau damals ziemlich genau.
Aber, der war ein leichtes Opfer und wurde ausgenutzt.
wann fängt die endlich an " ZURÜCKZUZAHLEN!"
Ist egal, ob Politiker, Richter oder Arzt - sind alles die gleichen gierigen Zeitgenossen ... und die Exetukive schaut zu.
Das Diebesgut gehört immer dem Bestohlenen, egal wie viel Zeit vergeht.
Du hast recht, das Geld wird nicht dort geholt, wo es der Täter ausgegeben hat. In einem Zivilrechtsprozess (Schadensersatzforderung) bekommt der Kläger einen Exekutionstitel zugesprochen, der 30 Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung gilt.
Strafbares Handeln (und dessen Verjährung) haben mit einem zivilgerichtlichen Prozess nichts zu tun (öffentliches Recht ist nicht Zivilrecht).
Bsp: Missbrauchsvorwürfe gegen die Kirche:
Wenn ein Prozess geführt wird, werden Schadenersatzansprüche in Form eines finanziellen Abgleichs zugesprochen (wenn denn der Sachverhalt beweisbar ist und nachvollzogen werden kann).
-Auch wenn es schon 30 Jahre her ist (auch verjährt...)
dein Vorposter hat schon recht..
PS: Ob der Exekutionstitel dann auch vollzogen werden kann, steht auf einem anderen Blatt
---> denn schenke schenke = widagea...
neeee.... ernsthaft....
würde mich interessieren wie der vertrag zwischen den beiden ausgesehen hat.
ausserdem was nützt ihm die 210 000 euro wenn der `gucksi von der sachverwaltschaft darauf sitzt ? --> ich sag`s euch, nämlich nix !
das geld wird solange zurückgehalten, bis der mann in pflege oder ein heim kommt und dann frisst es der staat bzw. die eu...
die dürfen es dann verjubeln...