1. November 2012 08:53; Akt.: 1.11.2012 08:54

Geschenk zurückzahlen: Drei Millionen Schilling

Beschenkte Frau muss Geld zurückgeben, weil Geschenkgeber damals nicht geschäftsfähig war. Beschenkte Frau muss Geld zurückgeben, weil Geschenkgeber damals nicht geschäftsfähig war. - © VMH/Symbolbild
von NEUE/Seff Dünser - Feldkirch – Knapp drei Millionen Schilling hat der Mann aus dem Bezirk Feldkirch im Jahre 2000 seiner Bekannten geschenkt. Jetzt wird sie ihm das viele Geld wohl zurückzahlen müssen.

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Denn in einem Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch ist Gerichtspsychiater Helmut Klien zur Feststellung gelangt, dass der Geschenkgeber damals nicht geschäftsfähig war.

Richterin Anna Maria Grass hat in der letzten Verhandlungsrunde angekündigt, wie ihr schriftliches, sich auf das Gutachten stützende Urteil ausfallen wird: „Wenn Geschäftsunfähigkeit vorliegt, ist das Geschäft ungültig. Es ist dann rückabzuwickeln. Die Beklagte muss das Geld zurückzahlen.“

Die Richterin hat damit vergeblich neuerliche Vergleichsgespräche mit „einer vernünftigen Lösung“ für die Beklagte angeregt. Klagsvertreter Surena Ettefagh hat als Sachwalter des klagenden Geschenkgebers die Geschenknehmerin auf Rückzahlung der umgerechnet 211.000 Euro geklagt. Die beklagte Frau verließ während der Verhandlung weinend den Saal. Ihr Anwalt Stephan Amann sagte, seine Mandantin könne das Geld nicht zurückzahlen. Die 58-Jährige verdiene lediglich 1200 Euro im Monat und ihr Gatte nur 700. Die geschenkten Schilling-Millionen habe sie bei einem misslungenen Immobiliengeschäft verloren.

Für Freundschaft bedankt

Die Beklagte war Gastwirtin und der Kläger bei ihr Stammgast und Alkoholiker. So haben sie sich miteinander angefreundet und dann gemeinsame Reisen unternommen. Um sich für ihre Freundschaft zu bedanken, habe der reiche Erbe ihr vor zwölf Jahren die knapp drei Millionen Schilling geschenkt, sagte der psychiatrische Sachverständige. „Das ist für Außenstehende natürlich nicht ganz nachvollziehbar“, merkte der Dornbirner Psychiater an. Aber der großzügige Geldgeber habe damals unter einer „abhängigen Persönlichkeitsstörung“ gelitten. Deshalb sei er nicht geschäftsfähig gewesen.

Er sei von der Gastwirtin in einem derart starken Ausmaß abhängig gewesen, dass er „in seinen Entscheidungen nicht mehr frei gewesen ist“, meint der Gutachter. Sie sei für ihn „ein Vater-Ersatz“ gewesen. Sein Vater sei streng gewesen, sie sei resolut aufgetreten. Er habe „wesentliche Entscheidungen über sein eigenes Leben ihr überlassen“. Vor der Millionen-Spende war der Mann einmal Patient in der Valduna, einige Jahre nach seinem überzogenen Geschenk wurde der heute 62-Jährige unter Sachwalterschaft gestellt.



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