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Geschäft mit der Online-Prostitution boomt - auch in Vorarlberg?

Bis 2014 pries sich eine AfD-Politikerin auf einer einschlägig bekannten Internetplattform ihre Dienste an. Das sorgte für viel Wirbel und war hervorragende Gratis-PR für die Sex-Plattform. Auf der Website sind auch Vorarlberger(innen) aktiv - zumindest auf den ersten Blick.

“Mit dieser Community bringen wir das älteste Gewerbe der Welt ins 21. Jahrhundert!”, preisen die Hintermänner die Internetseite “kaufmich.com” an.  In den vergangenen Jahren verlagerte sich das Geschäft mit der Prostitution zunehmend ins Internet. Der berüchtigte “Straßenstrich” ist in Vorarlberg fast gar nicht mehr präsent, dafür verkaufen auch einige Vorarlberger Frauen – und Männer – ihren Körper über einschlägige Webseiten. Wie Pilze schießen die Webseiten aus dem “digitalen Boden”.

Verlagerung ins Web

Während Kontaktanzeigen in Printmedien rückläufig sind, sind bei Online-Inseraten signifikante Steigerungen zu bemerken. Die Abteilung “Sitte” beim Landeskriminalamt Vorarlberg beobachtet das ganz genau und meint auf VOL.AT-Anfrage. “Die vergangenen zwei bis drei Jahre stagnierte die Zahl der Zeitungskontaktanzeigen.” Im Gegensatz sei es aber dann auch klar, dass die Anzeigen sich nur verlagert hätten.

Wie ist die Lage in Vorarlberg?

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Auch Frauen aus Vorarlberg sind auf diversen Websiten zu finden, die sexuelle Dienste anbieten. Zumindest scheint “Vorarlberg” bei der Ortsangabe auf. Dabei handelt es sich jedoch oft um nicht in Vorarlberg ansässige Prostituierte. Die Mehrheit von ihnen stammt aus Rumänien, Bulgarien und Serbien.

Prostitution im Internet: Grauzone oder nicht?

“Prävention wird dahingegend betrieben, dass bei Bekanntwerden rechtliche und gesundheitsrechtliche Erläuterungen und allenfalls Opferaufklärungen erfolgen”, informiert das LKA Vorarlberg. Das erfolge durch die Polizei selbst oder durch Nichtregierungsorganisationen wie das LEFÖ und IfS. Weiters steht fest, dass Prostitution im Internet keine Grauzone ist. Die gesetzlichen Bedingungen sind eindeutig geregelt. Einerseits greift hier verwaltungsrechtlich das Sittenpolizei-Gesetz sowie das Aids- und Geschlechtskrankheiten-Gesetz, andererseits auch verschiedene Paragraphen des Strafgesetzbuches.

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