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1. November 2012 08:12; Akt.: 1.11.2012 14:05

Gerichtsurteil bestätigt Ärztefehler am KH Dornbirn

Werner Egger wünscht sich endlich Gerechtigkeit für seinen Enkel, der die Mutter verlor. Werner Egger wünscht sich endlich Gerechtigkeit für seinen Enkel, der die Mutter verlor. - © VOL.AT/Philipp Steurer
Dornbirn – Im Sommer 2005 starb die Tochter von Werner Egger (67) nach einem monatelangen Leidensweg. Ursächlich waren Behandlungsfehler nach einer Darmoperation im Krankenhaus Dornbirn.

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Die Frau erlitt nach einer Darmoperation einen Herzstillstand und fiel ins Koma, aus dem sie nicht mehr erwachte und schließlich verstarb. Gutachten zufolge war dies die Folge einer schweren Sepsis. Seitdem kämpft die Familie um Schadenersatz und damit eine finanzielle Absicherung für den heute neunjährigen Sohn, den die junge Frau hinterlassen hat. Versuche einer gütlichen Einigung mit der Stadt Dornbirn bzw. deren Versicherung scheiterten bislang, obwohl inzwischen insgesamt sechs Gutachten bestätigen, dass eine schwere Komplikation nicht erkannt und nicht behandelt wurde.

Urteil in Feldkirch bestätigt Gutachten

In einem Urteil des Landesgerichts Feldkirch heißt es nun, dass “die Ärzte des Krankenhauses Dornbirn dafür verantwortlich sind, dass die Patientin einen septischen Schock erlitten hat”, der letztendlich zum Tod der Frau geführt habe. Laut Urteil ist die Sepsis “nicht erkannt, nicht diagnostiziert und nicht behandelt worden”. Die Ärzte “hätten einfach darauf vertraut, dass es sich schon nicht um eine Sepsis handeln werde, weil diese nicht häufig in dieser Form verläuft”. Das Klagebegehren bestehe zu Recht, befand Richterin Sieglinde Stolz.

Dornbirn bekämpft Urteil

Die Stadt Dornbirn als Rechtsträgerin des Krankenhauses wird das Urteil allerdings bekämpfen, so berichten die Vorarlberger Nachrichten am Donnerstag. Man sei zum Ergebnis gekommen, dass eine nachvollziehbare, für alle akzeptable Entscheidung durch das Urteil noch nicht getroffen worden sei, hieß es. Wichtige Fragen seien nicht beantwortet.

Für den Rechtsvertreter des minderjährigen Buben, Anton Tschann, ist das Vorgehen der Stadt unverständlich. In seinen Augen hätte Bürgermeister Wolfgang Rümmele (V) die Möglichkeit gehabt, “das Urteil anzuerkennen und die Angehörigen endlich zu entschädigen”.

(APA, VN/Marlies Mohr)



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