Die Klägerin hatte den Mann im Jahr 2009 im Internet kennengelernt und schließlich im Jahr 2013 eine Beziehung mit ihm begonnen, wie das Internetmagazin “The Paper” berichtete. Demnach reisten die beiden gemeinsam nach Singapur, wo sie miteinander schliefen, danach habe sich der Mann aber nicht mehr gemeldet. Die Klägerin habe im Anschluss herausgefunden, dass ihr Freund in Wahrheit mit einer anderen Frau verheiratet war. Der Mann ließ durch seinen Anwalt vor Gericht bestreiten, mit der Klägerin geschlafen zu haben.
“Überzogene” Klage
Die Frau hatte in ihrer Klage rund 63.000 Euro Schadenersatz für psychologische Schäden sowie eine Kostenerstattung für medizinische Behandlungen in Höhe von rund 200 Euro gefordert. Das Gericht beurteilte diese Forderungen aber als “überzogen” und sprach ihr umgerechnet 3.859 Euro als Preis für ihre Unschuld zu. Angaben zum Zustandekommen dieser Summe machte das Gericht nicht.
Erstaunen im Internet
Das Urteil sorgte in sozialen Online-Netzwerken für Erstaunen. Ein Nutzer zeigte zwar Verständnis für die Schadenersatzforderungen der Getäuschten. “Doch was, bitte schön, ist das Recht auf Jungfräulichkeit”, fragte der Nutzer weiter. Ein Nutzerin kritisierte die Einmischung der Justiz in die intime Frage der sexuellen Unschuld als “ausgesprochen sexistisch”.
(APA)
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