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Frau wird in Psychiatrie eingewiesen

Primar Reinhard Haller wird bezüglich der Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten ein Gutachten vorlegen.
Primar Reinhard Haller wird bezüglich der Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten ein Gutachten vorlegen. ©VOL.AT/ Hartinger
Feldkirch - Am Landesgericht Feldkirch wurde am Freitag über eine Einweisung einer psychisch kranken Frau entschieden.

Die gebürtige Südamerikanerin sorgte an einer Bushaltestelle in Lustenau mit Geschrei für Aufsehen. Als die Polizei die 50-Jährige dazu befragte, bedrohte sie den Beamten mit dem Umbringen und erzählte wirres Zeug. Ihr wurde vorgeworfen, immer wieder gefährliche und beängstigende Drohungen ausgesprochen zu haben.

Sie soll dabei ziemlich konkret geworden sein und etwa angedeutet haben, sie wisse genau, in welchen Geschäften sie sich Waffen besorgen könne.

Psychisch Kranke ist gefährlich

Offenbar leidet die Kranke an einer Form von Schizophrenie und hat deshalb ihre Äußerungen und Handlungen zeitweise nicht unter Kontrolle. Primar Reinhard Haller hat in seinem Gutachten erörtern, ob die Frau zurechnungsfähig ist und, ob sie eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. Er bestätigt, dass die Frau damals nicht schuldfähig war, derzeit aber eine Gefahr darstellt.

Die 50-Jährige psychisch kranke Frau wurde am Landesgericht Feldkirch in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hatte das zuvor beantragt.

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