Es sei “bewiesen, dass der Angeklagte Sex mit “Ruby” im Austausch für große Summen Geld und andere Vorteile wie etwa Schmuck hatte”, zitierten italienische Medien aus der Urteilsbegründung zum Prozess wegen Minderjährigen-Prostitution.
Zudem gebe es keinen Anlass zu zweifeln, dass Berlusconi wusste, dass er es mit einer Minderjährigen zu tun hatte. “Gerade die Chronologie der Ereignisse, (…) und der klare Inhalt der aufgenommenen Dialoge laufen – jenseits jeden vernünftigen Zweifels – auf die Erbringung des Beweises hinaus, dass der Angeklagte über ihre Minderjährigkeit Bescheid wusste.”
Sieben Jahre Haft für Berlusconi
In dem Verfahren um Sex mit minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauch war der 77-Jährige im Juni in erster Instanz zu sieben Jahren Haft verurteilt worden, Berlusconi hat aber Rechtsmittel eingelegt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dürfte er auch keine öffentlichen Ämter mehr bekleiden.
Das Gericht sah es im Juni als erwiesen an, dass Berlusconi bei angeblich wilden “Bunga-Bunga”-Nächten in seiner Villa Arcore in Mailand für Sex mit minderjährigen Prostituierten zahlte. Im Mittelpunkt stand die damals 17-jährige “Ruby” – die jedoch bestritt, Sex mit Berlusconi gehabt zu haben.
“Der Regisseur der sexuellen Darbietungen der jungen Frauen war Berlusconi selbst”, heißt es nun in der schriftlichen Begründung. Die Gesamtwürdigung der Beweise zeige, dass “Ruby”, die tatsächlich Karima El Mahroug heißt, in ein System der Prostitution in Arcore eingebunden gewesen sei.
Die Anwälte Berlusconis sprachen von einem “surrealen Urteil”, das in Widerspruch stehe zu den vorliegenden Beweisen, Rechtsgrundsätzen und höchstrichterlichen Sprüchen. Die betroffenen jungen Frauen würden dadurch diskreditiert und sozial ins Abseits gestellt. (APA)
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