Der Schuldspruch wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und Geldwäscherei ist nicht rechtskräftig.
“Überzeugt” von Schuld des Capo
Der Schöffensenat (Vorsitz: Christoph Bauer) war – wie es in der Urteilsbegründung hieß – “felsenfest davon überzeugt”, dass der 49-Jährige von seiner in Wien-Penzing gelegenen Wohnung aus mehrere in ihrer Heimat angeworbene Einbrecher kommandiert und überwacht und deren Beute kiloweise in seinem Schlaf- und Wohnzimmer deponiert hatte.
Verteidiger Joseph Philipp Bischof meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Staatsanwalt Marcus Böhm legte ebenfalls Rechtsmittel ein.
Mehr zum Prozess finden Sie hier.
(apa/red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.