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Genaues Hinschauen lohnt sich

Naturkosmetika müssen zumindest einige bestimmte Kriterien erfüllen.

Umweltschonende nachhaltige Produktion, Bewahrung der Artenvielfalt, Schutz der natürlichen Ressourcen, Anwendung von hohen Tierschutzstandards, Produktion unter Verwendung natürlicher Bestandteile und einfache Herstellungsprozesse werden von Verbraucherinnen und Verbrauchern zunehmend auch bei kosmetischen Mitteln nachgefragt. Um die Interessen und das Vertrauen der Verbraucher zu wahren und einen lauteren Wettbewerb durch Transparenz, Kontrolle und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, war es daher angebracht, Grundsätze und Regeln für die Herstellung und Kennzeichnung von „Bio- sowie Naturkosmetika“ zu formulieren. Privatrechtliche Richtlinien Auf europäischer Ebene gibt es laut der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) keine einheitlichen gesetzlichen Definitionen zu den Begriffen Naturkosmetik und Biokosmetik. Es gibt diverse Naturkosmetik- und Bio-Gütesiegel, die auf privatrechtlichen Richtlinien basieren. Die dabei zugrundeliegenden Kriterien sind unterschiedlich, sodass diese Produkte keine einheitliche Norm erfüllen. In Österreich ist im Österreichischen Lebensmittelbuch ÖLMB zusammengefasst, was sich der Konsument unter Naturkosmetik und Biokosmetik erwarten darf. Naturkosmetika sind Erzeugnisse aus natürlichen Rohstoffen pflanzlichen, tierischen und mineralischen Ursprungs. Für die Gewinnung und Weiterverarbeitung dieser Naturstoffe sind nur physikalische, mikrobiologische oder enzymatische Methoden anzuwenden. Chemische Gewinnungs- oder Verarbeitungsschritte sind nicht erlaubt. Ausnahmen bestehen, wie die AGES dazu mitteilt, lediglich für Konservierungsmittel (diese dürfen auch in naturidenter Qualität verwendet werden, das heißt sie können durch chemische Verfahren hergestellt werden) und Emulgatoren bzw. Tenside (dürfen einfach chemisch verarbeitet werden). Nur Kosmetika, die diesen Kriterien entsprechen, dürfen als „Naturkosmetik“ oder gleichsinnig bezeichnet werden.
Qualitätsvolle Naturkosmetik bringt den Teint zum Strahlen.

WAS KANN DER KONSUMENT TUN?

Die Abgabe in SPEZIFISCHEN GESCHÄFTEN wie Reformhäusern ist noch keine Garantie, dass es sich um Naturkosmetikprodukte handelt. Ein genaues Lesen und die ÜBERPRÜFUNG DER BESTANDTEILLISTE helfen bei der Einstufung, ob es sich tatsächlich um Naturprodukte handelt. Es gibt viele PRIVATRECHTLICHE SIEGEL im Bereich der Naturkosmetika. Der Konsument ist gut beraten sich anzusehen, nach welchem Siegel ein Produkt als Naturkosmetikum angepriesen wird und welche Kriterien sich dahinter verbergen. Die Kriterien können sich jedoch von den Anforderungen des in der Regel strengeren österreichischen Lebensmittelbuches unterscheiden. Das VERBOT des Einsatzes von Parabenen oder synthetischen UV-Filtern sowie Mineralölen haben jedoch beinahe alle Naturkosmetikdefinitionen gemeinsam.

 

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