Zeiner ist kein Einzelfall, mindestens 10 weitere vergleichbare und schlimmer anmutende Fälle von Verletzungen im Besuchsrecht kamen nach der Berichterstattung auf VOL.at zu. Es ist ein Grundrecht jedes Kindes, Anrecht auf Vater und Mutter zu haben, beginnt Schmid. Dabei spricht sie auch schwierige Scheidungssituationen an, wo dasselbe zu gelten hätte. Es sind beide Elternteile gleichwichtig, meint sie ergänzend.
Gesetzesnovelle beantragt
Bereits mit Februar dieses Jahres wurde vom Vorarlberger Landtag ein Antrag zur gemeinsamen Obsorge an den Bund übermittelt. Wir sind dahinter, dass es hier auch schnellst möglich zu einem Ergebnis kommt, schildert Schmid. Bei der Dringlichkeit der Väter und dem medialen Interesse bestätigt Landesrätin Schmid die derzeitige Sensibilität, welche in der Luft liegen würde. Es geht in erster Linie um das Kindeswohl, wo beide Eltern in der Verantwortung sind dies einzuhalten, so Schmid.
Im Bereich der Veränderungen des Jugendwohlfahrtsgesetzes sieht Schmid die Verantwortung ebenfalls beim Bund. Dass Scheidungsväter immer wieder von einer zeitlichen Verschleppung durch Ämter sprechen, kann Schmid jedoch nicht nachvollziehen: Ich bin davon überzeugt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Ämtern sorgfältig arbeiten und das Wohl des Kindes immer im Vordergrund steht. Dies erklärt jedoch nicht, wie es sein kann, dass Helmut Zeiner beispielsweise sein Kind mehrere Jahre nicht gesehen hat. Es muss sichergestellt sein, dass gerichtlich beschlossene Besuchsrechte auch entsprechend eingehalten werden. Zusätzlich muss es bei Nichteinhaltung eines Besuchsrechts bessere Sanktionsmöglichkeiten geben, sagt Landesrätin Schmid.
Großeltern und ihre Rechte an ihren Enkeln
Oft klagen auch die Familienangehörigen über die offenbar unzureichende Kontaktsituation. Auch hier gibt es Gesetze, die den Großeltern ein Recht einräumen ihre Enkel zu sehen wenn es nicht dem Kindewohl widerspricht, so Schmid.
Bregenz: Landesrätin Schmid über Väterrechte
VOL.at: Nina Bühler
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