In diesem Gesetzesentwurf findet sich keine mengenmäßige Beschränkung der Prüfungen. In den Erläuterungen zum Gesetz ist dafür festgeschrieben, dass die „Prüftätigkeit des Landesrechnungshofes in Abstimmung mit dem Bundesrechnungshof und der Landesregierung zu erfolgen hat“, wie Gemeindeverbands-Präsident Harald Sonderegger (48) am Donnerstag erklärte.
Mit dieser Abstimmung sollen aus Sicht der Gemeinden „überschießende Prüfungen“ vermieden werden: „So bleibt die Prüftätigkeit überschaubar.“ Mit wie vielen Gemeindeprüfungen rechnet Sonderegger nun? „Aus heutiger Sicht mit vier Prüfungen und zwei Querschnittsprüfungen pro Jahr. Das wird de facto der Rahmen sein.“ Der Landesrechnungshof könne jedenfalls aus eigenem Antrieb entscheiden, welche Gemeinden und welche Querschnittsmaterien er prüfen wolle.
Die Frage der Zuständigkeit
Im Gesetzesentwurf ist auch die Frage, ob und wie der Landtag mit den Gemeindeprüfberichten befasst werden soll, zur Zufriedenheit des Gemeindeverbands geregelt. Laut Sonderegger bekommt der Bürgermeister der jeweiligen geprüften Gemeinde den Prüfbericht zwei Tage, bevor der Landes-RH den Bericht veröffentlicht. In diesen zwei Tagen soll der Bürgermeister den Bericht den Gemeindevertretern zukommen lassen; nach Zustellung des Berichts muss selbiger binnen acht Wochen in der Gemeindevertretung behandelt werden. Und erst nach der Abhandlung in der Gemeinde kann sich der Landtags-Kontrollausschuss – mit qualifizierter Mehrheit – dem Thema widmen.
Landtag am Zug
„Wir sehen die Gemeindeautonomie in gewissem Grad erfüllt, da die Behandlung des Prüfberichts zuerst in der Gemeindevertretung und dann erst im Landtag zu erfolgen hat.“ All das steht im Gesetzesentwurf, dem der Gemeindeverband nun seine Zustimmung gegeben hat. „Wir haben uns sehr bewegt“, sagte Sonderegger. In der Tat: Der Gemeindeverband hatte zuvor, in Anlehnung an das Salzburger Modell, auf einer mengenmäßigen Beschränkung auf zwei Prüfungen im Jahr bestanden – und auch den Landtag als nicht zuständiges Organ in dieser Sache bezeichnet. Sondereggers Fazit: „Wie der Landtag jetzt entscheidet, liegt nicht in unserer Hand – aber eine Lösung sollte nun möglich sein.“
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