Eine Gesetzesnovelle des Verkehrsministeriums soll die Gemeinden ab Herbst wieder zu eigenständigen Radarkontrollen auf Gemeindestraßen ermächtigen. Vor drei Jahren wurde ihnen dieses Recht bekanntlich per Erlass der Datenschutzkommission abgesprochen. Der Entwurf ist derzeit in Begutachtung. Die Frist endet am 19. September, weiß Brigitte Hutter, Vorsitzende der Abteilung Verkehrsrecht im Amt der Landesregierung. Sollte also eine entsprechende Beschlussfassung im Nationalrat erfolgen, können hierzulande Gemeinden wie Wolfurt, Fraxern oder Mellau bald wieder selbst gegen Temposünder vorgehen. Wenn eine Einigung mit den Ländern erzielt wird, dann könnte die Änderung noch heuer in Kraft treten, führt Susanne Enk vom Bundesministerium für Verkehr aus.
Eigenes Radargerät
Dann stellt sich auf den Gemeindeämtern allerdings die entscheidende Frage: Wird hierfür extra ein eigenes Radargerät angeschafft oder wird die Geschwindigkeitskontrolle an Privatfirmen vergeben? Oder bleibt alles beim alten? In der Marktgemeinde Rankweil, die aufgrund einer eigenen Gemeindesicherheitswache auch in den vergangenen drei Jahren nicht von dem Kontrollverbot betroffen war, gibt es eine eindeutige Antwort. Wir kontrollieren selbst, verkündet Rankweils Bürgermeister Martin Summer. Und das bereits seit dem Jahr 2003. Wir haben ein dichtes Netz an Gemeindestraßen. Da kamen gerade an den neuralgischen Punkten wie Schulen und Kindergärten immer wieder Beschwerden von Bürgern auf, rechtfertigt Summer die Anschaffung eines eigenen Radargeräts zur Geschwindigkeitsüberwachung. Mittlerweile sind in der Marktgemeinde sogar drei Blitzer im Einsatz. Allesamt amortisiert: Jährlich kommen rund 180.000 Euro an Strafgeldern zusammen. So erhält sich unsere Sicherheitswache selbst. Vor allem wenn man bedenke, dass ein klassisches Radargerät zwischen 50.000 und 90.000 Euro kostet und die Wartungsarbeiten jährlich rund 4000 Euro betragen.
Geschwindigkeit senken
Aus Erfahrung würde Summer also jeder Gemeinde zur Kontrolle der Gemeindestraßen raten. Kooperationen sind schließlich auch vorstellbar. So muss nicht jeder Ort ein eigenes Radargerät haben, stellt der Bürgermeister eine erfolgversprechende Alternative vor. Aus diesem Grund hat sich Rankweil auch mit der Gemeinde Zwischenwasser zusammengetan.
Keine Bedeutung
Helmut Lampert, Bürgermeister von Göfis, sieht aufgrund der möglichen Gesetzesänderung ebenfalls keinen Handlungsbedarf: Der Hauptverkehr fließt bei uns auf den Landesstraßen, nicht auf den Gemeindestraßen. Und die Verantwortung für die Landesstraßen liegt bei den Bezirkshauptmannschaften. Aber auch Lampert würde eher selbst eine Radarbox anschaffen, als ein privates Unternehmen zu beauftragen. Inwiefern sich die potenzielle Neuregelung auf Vorarlbergs Straßen- und Blitzerlandschaft bemerkbar machen wird, bleibt also abzuwarten.
(VN-HEY)
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