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Gemeinden vor „Blitzer-Comeback“

Bregenz - Novelle könnte Gemeinden in diesem Jahr noch eigenständige Radarfallen ermöglichen

Eine Gesetzesnovelle des Verkehrsministeriums soll die Gemeinden ab Herbst wieder zu eigenständigen Radarkontrollen auf Gemeindestraßen ermächtigen. Vor drei Jahren wurde ihnen dieses Recht bekanntlich per Erlass der Datenschutzkommission abgesprochen. „Der Entwurf ist derzeit in Begutachtung. Die Frist endet am 19. September“, weiß Brigitte Hutter, Vorsitzende der Abteilung Verkehrsrecht im Amt der Landesregierung. Sollte also eine entsprechende Beschlussfassung im Nationalrat erfolgen, können hierzulande Gemeinden wie Wolfurt, Fraxern oder Mellau bald wieder selbst gegen Temposünder vorgehen. „Wenn eine Einigung mit den Ländern erzielt wird, dann könnte die Änderung noch heuer in Kraft treten“, führt Susanne Enk vom Bundesministerium für Verkehr aus.

Eigenes Radargerät

Dann stellt sich auf den Gemeindeämtern allerdings die entscheidende Frage: Wird hierfür extra ein eigenes Radargerät angeschafft oder wird die Geschwindigkeitskontrolle an Privatfirmen vergeben? Oder bleibt alles beim alten? In der Marktgemeinde Rankweil, die aufgrund einer eigenen Gemeindesicherheitswache auch in den vergangenen drei Jahren nicht von dem Kontrollverbot betroffen war, gibt es eine eindeutige Antwort. „Wir kon­trollieren selbst“, verkündet Rankweils Bürgermeister Martin Summer. Und das bereits seit dem Jahr 2003. „Wir haben ein dichtes Netz an Gemeindestraßen. Da kamen gerade an den neuralgischen Punkten wie Schulen und Kindergärten immer wieder Beschwerden von Bürgern auf“, rechtfertigt Summer die Anschaffung eines eigenen Radargeräts zur Geschwindigkeitsüberwachung. Mittlerweile sind in der Marktgemeinde sogar drei „Blitzer“ im Einsatz. Allesamt amortisiert: „Jährlich kommen rund 180.000 Euro an Strafgeldern zusammen. So erhält sich unsere Sicherheitswache selbst.“ Vor allem wenn man bedenke, dass ein klassisches Radargerät zwischen 50.000 und 90.000 Euro kostet und die Wartungsarbeiten jährlich rund 4000 Euro betragen.

Geschwindigkeit senken

Das Hauptziel stelle allerdings nicht die zusätzliche Einnahmequelle dar, sondern die Senkung des Geschwindigkeitsniveaus, bekräftigt Summer. Und dieses Ziel konnte in Rankweil zweifelsfrei erreicht werden. Zum Zeitpunkt der Anschaffung der ersten Box wurden in der Appenzeller Straße, wo 50 km/h erlaubt sind, täglich 90 Überschreitungen mit durchschnittlich 90 km/h protokolliert. Sechs Monate später waren es nur noch 40 Anzeigen mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 65 km/h. Heute fahren gerade einmal noch 15 Temposünder mit im Schnitt 60 km/h zu schnell.

Aus Erfahrung würde Summer also jeder Gemeinde zur Kontrolle der Gemeinde­straßen raten. „Kooperationen sind schließlich auch vorstellbar. So muss nicht jeder Ort ein eigenes Radargerät haben“, stellt der Bürgermeister eine erfolgversprechende Alternative vor. Aus diesem Grund hat sich Rankweil auch mit der Gemeinde Zwischenwasser zusammengetan.

Keine Bedeutung

„Die Übertragung der Geschwindigkeitskontrollen an private Unternehmen hat in Vorarlberg keine Bedeutung“, ist sich Brigitte Hutter sicher. Und die Gemeindespitzen geben ihr recht. „Wenn wir wirklich umstellen sollten, dann auf ein eigenes Gerät“, meint Mellaus Bürgermeisterin Elisabeth Wicke. Sie ist allerdings mit der derzeitigen Lösung äußerst zufrieden und verweist auf den erhöhten Aufwand der eigenständigen Kontrollmessungen.

Helmut Lampert, Bürgermeister von Göfis, sieht aufgrund der möglichen Gesetzesänderung ebenfalls keinen Handlungsbedarf: „Der Hauptverkehr fließt bei uns auf den Landesstraßen, nicht auf den Gemeindestraßen.“ Und die Verantwortung für die Landesstraßen liegt bei den Bezirkshauptmannschaften. Aber auch Lampert würde eher selbst eine Radarbox anschaffen, als ein privates Unternehmen zu beauftragen. Inwiefern sich die potenzielle Neuregelung auf Vorarlbergs Straßen- und Blitzerlandschaft bemerkbar machen wird, bleibt also abzuwarten.

(VN-HEY)

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