AA

Gemeinde- und grenzübergreifende Kooperation: Die neuen Regelungen am Alten Rhein

v. l. Umweltstadtrat Günter Mathis (Hohenems), Saskia Amann, BSc (Umweltreferentin Hohenems), Daniel Hutter (Stv. Leiter Unterhaltsdienst Diepoldsau), Christine Bösch-Vetter (Umweltgemeinderätin Lustenau), Bürgermeister Dieter Egger (Hohenems), Bürgermeister Gottfried Brändle (Altach), DI Rudi Alge (Umweltabteilung Lustenau)
v. l. Umweltstadtrat Günter Mathis (Hohenems), Saskia Amann, BSc (Umweltreferentin Hohenems), Daniel Hutter (Stv. Leiter Unterhaltsdienst Diepoldsau), Christine Bösch-Vetter (Umweltgemeinderätin Lustenau), Bürgermeister Dieter Egger (Hohenems), Bürgermeister Gottfried Brändle (Altach), DI Rudi Alge (Umweltabteilung Lustenau) ©Stadt Hohenems
Es ist der wohl wichtigste Naherholungsraum der Region und gleichzeitig ein kostbarer Naturschatz: Der Alte Rhein.

Hohenems. Der Naturpark Alter Rhein wurde in Lustenau im Zuge des Radwegausbaus vor zwei Jahren bereits grundlegend neu gestaltet. Nun haben die 4 Anrainergemeinden Altach, Diepoldsau, Hohenems und Lustenau gemeinsam die teils recht unterschiedlichen Regelungen auf ihrem jeweiligen Gemeindegebiet überprüft und teilweise angeglichen, um diesen wertvollen Lebensraum noch ökologischer zu gestalten und nachhaltiger öffentlich nutzbar zu machen. Gemeinsam konnte nicht nur eine gemeinde-, sondern auch eine grenzüberschreitende Kooperation erzielt werden. Zahlreiche verschiedene Gesetze und Regelungen im EU-Recht, aber auch im schweizerischen Recht mussten dabei unter einen Hut gebracht werden. „Es geht hier nicht um Gemeinde- oder Staatsgrenzen, sondern es geht um unsere Natur“, sind sich alle Kooperationspartner einig.

Die neuen Regelungen der Gemeinde Altach:

Das Badeverbot am Alten Rhein ist nun aufgehoben worden. Für Hunde gilt nun genereller Leinenzwang – zum Schutz der Lebewesen, die durch frei stöbernde Hunde ansonsten gerne gestört oder verletzt werden. Weiters gilt ein „Musikverbot“ im Naherholungsgebiet – mit Ausnahme von nicht-verstärkten akustischen Instrumenten. Stimmungsvolle „Lagerfeuermusik“ bleibt damit erlaubt. Darüber hinaus wurde in Altach ein Campingverbot verordnet. Ausgenommen vom Verbot ist das Aufstellen von Kleinzelten durch Fischereiberechtigte während der Ausübung des Nachtfanges.

Die neuen Regelungen der Gemeinde Diepoldsau:

Die Gemeinde Diepoldsau hat vor allem Verbesserungen im Bereich des Müllentsorgungssystems durchgeführt: Von den bisherigen über 30 blauen Kunststoff-Abfalltonnen hat man sich verabschiedet. Nun gibt es drei ordentliche öffentliche Abfallsammelstellen, die sogenannten Big Bellys, solarbetriebene Abfallkübel mit integrierter Presse, mit denen man bereits sehr gute Erfahrungen gemacht hat. Die Gemeinde Diepoldsau setzt auf Eigenverantwortung. Die Besucher/innen des Alten Rheins sollen ihren Abfall wieder mitnehmen.

Die neuen Regelungen der Stadt Hohenems:

Die größte Neuerung in Hohenems ist mit Abstand die Errichtung von drei neuen, öffentlichen Grillstellen. Als besonderer Service wird den Griller/innen kostenloses Brennholz der Hohenemser Forstabteilung zur Verfügung gestellt – das Verbrennen von Totholz ist nunmehr verboten, da sich im Totholz selbst zahlreiche nützliche Lebewesen wie Wespen- und Bienenarten, Insekten, Pilze, etc. zuhause fühlen und auch als Nahrungsquelle nutzen. Auch die Müllentsorgungsmöglichkeiten wurden optimiert: An beiden Eingängen zum Hohenemser Teil des Alten Rheins wurden Holzhütten errichtet, in denen Brennholz, Hundekot-Sackspender und Abfalleimer zur Verfügung stehen. Auch bei der nördlichsten Grillstelle steht Brennholz zur Verfügung. Ebenso wie in Altach, besteht auch in Hohenems Leinenzwang für Hundebesitzer/innen und das Verbot von lauter, verstärkter Musik – „Lagerfeuermusik“ bleibt ebenfalls erlaubt.

Sowohl Hunde- als auch Pferdebesitzer/innen freuen sich dafür über eine neue offizielle Watstelle, wo es erlaubt ist, die Vierbeiner waten oder baden zu lassen. Zusätzlich wird hier auch ein kurzer neuer Reitweg (Auf- und Abstieg vom Reitweg zur Watstelle) zur Erreichung der Watstelle geschaffen, damit die Pferde den Fahrradweg nur mehr queren müssen und nicht mehr darauf gehen. Glasflaschen dürfen wie bisher nicht mitgebracht werden, um die Verletzungsgefahr durch Glasscherben zu mindern. Auf Hohenemser Gebiet gilt außerdem ein Campingverbot am Alten Rhein – ausgenommen sind Nachtfischer/innen mit gültiger Angelkarte.

Die neuen Regelungen der Marktgemeinde Lustenau:

Lustenau hat bereits im Zuge der Radwegverlegung vor zwei Jahren seine Rad-, Reit- und Gehwege sowie einen neuen Parkplatz bei der Schmitterbrücke nach Plänen von Landschaftsarchitekt Thomas Loacker (Büro stadtland) sehr behutsam neu gestaltet.
Heuer wird bis in den Herbst ein neues Infosystem an den Eingängen fertiggestellt und der 20 Jahre alte Naturlehrpfad generalsaniert. Außerdem wird in Lustenau die Reitroute im Abschnitt Heidensand neu ausgeschildert und baulich verbessert. Am schmalen Uferweg zwischen Schmitterbrücke und Gemeindegrenze Hohenems musste aus Sicherheitsgründen ein Reitverbot erlassen werden.

 

 

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Hohenems
  • Gemeinde- und grenzübergreifende Kooperation: Die neuen Regelungen am Alten Rhein