Altachs Bürgermeister Gottfried Brändle zeigt sich verwundert über die Vorgangsweise der Firma Loacker Recycling in Bezug auf die geplante Erweiterung der Shredderanlage. „Der Verwaltungsgerichtshof hat im Jahr 2014 festgestellt, dass die geplante Erweiterung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist. Es ist schon eigenartig, wenn nun versucht wird diese Umweltverträglichkeitsprüfung zu umgehen“, erklärt der Altacher Bürgermeister.
Es stelle sich für die Gemeinde auch die Frage, warum nicht schon nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vor mehr als zwei Jahren das UVP-Verfahren eingeleitet worden ist. „Im Rahmen eines solchen Verfahrens könnte dann gesamthaft geprüft werden, ob dieser Standort in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern für den Betrieb einer Shredderanlage geeignet ist oder nicht“, meint Brändle.
Sorgen um Lebensqualität
Es könne nicht sein, dass aufgrund behaupteter „Wettbewerbsnachteile“ Sorgen um die Gesundheit und Lebensqualität von Anrainern außer Acht gelassen werden, ärger sich Brändle.
Die Gemeinde Altach wir laut Bürgermeister Brändle weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um eine Erweiterung des Shredderbetriebes in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern zu verhindern.
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