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Geistig eingeschränktem Mann Geld gestohlen

Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - 1.600 Euro Geldstrafe für Pensionistin, die mehr als 5.000 Euro veruntreut haben soll.

Die Taten seien besonders verwerflich, sagte Richter Gabriel Rüdisser in seiner Urteilsbegründung. Denn das Opfer sei ein geistig eingeschränkter junger Mann, der inzwischen einen Sachwalter habe. Er sei auf die Hilfe der Angeklagten angewiesen gewesen.

Sie war die Lebensgefährtin seines Vaters, der dann aber allein nach Kanada auswanderte und seinen Sohn zurückließ. Danach kümmerte sich die Angeklagte um ihn. Aber die Pensionistin hat nach Überzeugung des Richters mehr als 5000 Euro von seinem Konto für sich selbst verwendet und damit veruntreut. Für die Kontobehebungen soll sie seine Unterschrift nachgeahmt haben.

Dafür wurde die unbescholtene Angeklagte ges­tern am Landesgericht Feldkirch wegen Untreue und Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis betragen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagte, die die Tatvorwürfe bestreitet, meldete volle Berufung an. Nun wird in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Innsbruck rechtskräftig entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft legte der Frau aus dem Bezirk Bludenz zur Last, sie habe 30.000 Euro veruntreut. Von einem derart hohen Schaden ging der Richter aber nicht aus. Er nahm an, dass sie mit seinem Geld sehr wohl auch Zahlungen für ihn getätigt habe. So habe sie mit seiner Bankomatkarte seine offenen Rechnungen in einem Lokal beglichen.

Zwei Diebstähle

Die Angeklagte sagte, sie sei dafür bekannt, zu geben, und nicht dafür, zu nehmen. Sie gab an, sie habe mit seinem Geld 16.000 Euro für seine Geldstrafen in Deutschland nach zwei Verurteilungen wegen Diebstählen bezahlt. Der Richter erkundigte sich beim Gericht in Deutschland. Demnach habe der verurteilte Vorarlberger dort allerdings keine Geldstrafen bezahlen müssen. Er sei damals wegen seines jugendlichen Alters beide Male mit gemeinnütziger Arbeit davongekommen.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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