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Gehaltsexekution gegen früheren Rechtsanwalt

Revisionskurs für unzulässig erklärt
Revisionskurs für unzulässig erklärt ©Bilderbox
Wien/Feldkirch - Ein Ex-Anwalt, der keinen Kindesunterhalt zahlt, wird gepfändet. Dies entschied der Oberste Gerichtshof.

Von einem Gerichtsverfahren selbst betroffen war der ehemalige Vorarlberger Rechtsanwalt. In einer Exekutionssache war er die verpflichtete Partei. Betreibende Partei war sein Kind, das sich vor Gericht gegen den Vater durchgesetzt hat.

Der Jurist hat seinem Kind keinen Unterhalt gezahlt. Nun wurde er gerichtlich dazu verpflichtet. Dafür haben Gerichte Zwangsmaßnahmen genehmigt. Zur Hereinbringung des monatlichen Unterhalts von 250 Euro haben Gerichte Gehaltsexekutionen beim pensionierten Anwalt bewilligt.

Drei Instanzen

Dagegen hat sich der Vater vor drei Gerichten vergeblich gewehrt, zuerst am Bezirksgericht Dornbirn, dann beim Landesgericht Feldkirch und nun zuletzt vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). Der OGH in Wien hat als Höchstgericht den außerordentlichen Revisionsrekurs der verpflichteten Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts zurückgewiesen.

Damit bleibt es bei der zweit­instanzlichen Entscheidung des Landesgerichts. Richter des Landesgerichts haben eine Gehaltsexekution angeordnet. Damit wird dem früheren Rechtsanwalt rückwirkend ab September 2016 monatlich automatisch ein Betrag von 250 Euro von seinem Einkommen abgezogen.

In erster Instanz hatte das Bezirksgericht Dornbirn beschlossen, dass neben einer Gehaltsexekution auch eine Fahrnisexekution vorgenommen werden dürfe. Bei einer Fahrnisexekution werden Wertgegenstände verpfändet.

Der verpflichtete Ex-Advokat bekämpfte die erstinstanzliche Entscheidung mit einem Rekurs und hatte damit teilweise Erfolg. Denn die Feldkircher Zweitrichter wiesen den Antrag der betreibenden Partei auf Fahrnisexekution ab. Sie hielten eine Gehaltsexekution zur Hereinbringung der Unterhaltsforderungen für ausreichend.

Den außerordentlichen Revisionsrekurs des ehemaligen Anwalts gegen den Beschluss des Landesgerichts hat der Oberste Gerichtshof für unzulässig erklärt.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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