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21. Januar 2008 05:33; Akt.: 21.01.2008 05:33

Gegen Fallstricke gewappnet

Gegen Fallstricke gewappnet © Bilderbox
Dornbirn – Fördertöpfe „übersehen“ und nicht genutzt, Fehlentscheidungen bei Investitionen getroffen, bei Akquisitionen falsche Bewertungen angestellt, oder auch „nur“ einen Mitbewerber im Interview faktenwidrig positioniert.  Haftpflicht

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An Fallstricken, über die Manager heute stolpern können, mangelt es wahrlich nicht. Für immer mehr Unternehmen Grund genug, für ihre Führungskräfte eine Manager-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

„Wir können diesen Trend aus eigener Erfahrung klar bestätigen, auch in Österreich, auch in Vorarlberg hat die diesbezügliche Sensibilisierung stark zugenommen. Und auch die Zahl der gemeldeten Schäden ist 2007 weiter gestiegen. Freilich sind unsere Unternehmen von den z. B. in den USA üblichen Risikoabsicherungen für Manager noch weit entfernt.“ Das erklärte Mag. Stefan Bickel, Landesleiter des u. a. auf derartige Risken spezialisierten Versicherungsmaklers Greco International AG. Zum Verständnis: In Amerika haben über 88 Prozent aller Unternehmen eine D & O-Versicherung abgeschlossen (steht für: Directors’ and Officers’ Liability), in Deutschland ca. 70 Prozent der Top 500-Unternehmen. In Österreich dürften es 60 bis 70 Prozent der Top 200-Companies sein, wobei „nicht nur die börsenotierten Firmen, sondern zunehmend auch GmbHs und AGs mit einschlägigen Polizzen vorsorgen“ (Bickel).

Nicht von ungefähr vorsorgen, denn: „Der Vertrag für jede 10. versicherte Führungskraft wird schadensbehaftet“ (Bickel). Das heißt zwar noch nicht, dass die Versicherung automatisch zahlt - immer wieder ist ein von einem Geschäftsführer, CEO oder Prokuristen verursachter Schaden vertraglich eben nicht gedeckt, mitunter bleibt die Leistung auch beim Rechtsschutz „hängen“, der Versicherer selbst bleibt ungeschoren. Weder von da noch von dort einen Cent gibt’s dann, wenn die Pflichtverletzung wissentlich erfolgte oder vorsätzlich betrogen wurde.

Weil das Anspruchsdenken von Gesellschaftern, Aktionären etc. heute ausgeprägter denn je ist, weil andererseits gemeldete Schäden durchaus zweistellige Millionenbeträge erreichen können, machen immer öfter auch Manager selbst ihren Einstieg in einen hochdotierten, aber auch hochriskanten Topjob abhängig vom Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung. „So eine Geste des Arbeitgebers ist für viele ein ,Hygienefaktor’, auf den sie nicht verzichten wollen“, weiß Bickel aus Verhandlungen mit seinen Vorarlberger Kunden. Eine vollwertige D & O-Polizze deckt sowohl Schadenersatzansprüche aus dem Innenverhältnis (Konstellation: Firma geht gegen Manager vor) als auch Drittansprüche (Konstellation: eingangs erwähnte Verunglimpfung eines Mitbewerbers) ab.

Wie Bickel auf Anfrage präzisierte, sind seine Hauptzielgruppe Unternehmen mit einer Bilanzsumme von 2 bis 5 Mill. Euro aufwärts. Als Versicherungssummen sind 50 bis 80 Prozent der Eigenkapitalausstattung realistisch. Der Kreis der versicherbaren Personen reicht von operativen Geschäftsführern über Aufsichtsräte, Prokuristen und leitende Angestellte bis hin zu Gatten und Erben von versicherten Personen.


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