Im Justizwache-Strafprozess haben nach Ansicht des Landesgerichts Feldkirch Justizwachebeamte gelogen und Häftlinge die Wahrheit gesagt. Am Montag wurde ein angeklagter Ex-Häftling vom Vorwurf der falschen Beweisaussage im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Demnach hält es Richter Richard Gschwenter für möglich, dass der zehnfach vorbestrafte 27-Jährige tatsächlich gesehen hat, wie der Kopf eines Mithäftlings in der Justizanstalt Feldkirch im Gang vor einer Zelle zur Seite geschleudert wurde.
Im Vorjahr wurden vier Feldkircher Justizwachebeamte am Landesgericht rechtskräftig verurteilt. Ein 36-jähriger Aufseher wurde wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Er hat, so das Urteil, zwei Häftlinge mit Ohrfeigen dazu zwingen wollen, ihr Drogenversteck in der Zelle preiszugeben. Über drei Justizwachebeamte wurden bedingte Haft- und unbedingte Geldstrafen verhängt, weil sie mit falschen Zeugenaussagen ihren Kollegen decken wollten.
Im gestrigen Folgeprozess führte das Gericht in der Jus-tizanstalt einen Lokalaugenschein durch. Danach räumte sogar Staatsanwalt Karl Wild einen „schmalen Sichtkanal” vom Haftraum des Angeklagten zum Gefängnisgang ein. Der Angeklagte sagte, er habe sich in seiner Zelle auf einen Stuhl gestellt und durch das Fenster einen Teil des Ganges gesehen. Dabei habe er den Hinterkopf des hauptangeklagten Justizwachebeamten und den Kopf eines Häftlings gesehen. Er habe wahrgenommen, wie der Kopf des Mithäftlings zur Seite geschleudert worden sei und der Mithäftling darauf mit diesen Worten reagiert habe: „Aua, das tut weh!”
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