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Gefängnisstrafe für Mitglied einer Terrormiliz herabgesetzt

In erster Instanz hatte die am Landesgericht Feldkirch verhängte Gefängnisstrafe noch 24 Monate betragen, davon acht Monate unbedingt.
In erster Instanz hatte die am Landesgericht Feldkirch verhängte Gefängnisstrafe noch 24 Monate betragen, davon acht Monate unbedingt. ©VOL.AT/Eckert
Berufungsrichter verringerten unbedingten Teil der Haftstrafe für Tschetschenen aus Bregenz auf sechs Monate.

Der in Bregenz lebende Tschetschene schloss sich nach Überzeugung der Richter zwischen 31. Oktober und 18. November 2013 einer tschetschenischen Terrormiliz an, ohne an Kampfhandlungen im syrischen Bürgerkrieg teilzunehmen. Er übte demnach im Ausbildungslager der Terrormiliz im türkisch-syrischen Grenzgebiet den Umgang mit einem Kalaschnikow-Maschinengewehr.

Dafür wurde der unbescholtene 24-Jährige nun im Berufungsprozess am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil sechs Monate. Das OLG-Urteil ist rechtskräftig.

In erster Instanz hatte die am Landesgericht Feldkirch verhängte Gefängnisstrafe noch 24 Monate betragen, davon acht Monate unbedingt. In zweiter Instanz wurde die Freiheitsstrafe jetzt in Innsbruck um sechs Monate verringert, davon der unbedingte Teil um zwei Monate.

Der Schuldspruch erfolgte wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der Ausbildung für terroristische Zwecke. Die mögliche Höchststrafe für den zur Tatzeit 20-jährigen jungen Erwachsenen hätte zehn Jahre Gefängnis ausgemacht.

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig und beantragte Freisprüche. Doch die zuständigen Richter des Obers­ten Gerichtshofs (OGH) in Wien haben den Feldkircher Schuldspruch rechtskräftig bestätigt. Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten wurde zurückgewiesen.

Vor der Polizei hatte der muslimische Beschuldigte angegeben, er habe als Dschihadist in den Heiligen Krieg in Syrien ziehen wollen. Er habe sich dafür im türkisch-syrischen Grenzgebiet der tschetschenischen Miliz Junud Ash-Sham angeschlossen und sich dort in deren Lager einem Schießtraining unterzogen.

Hätte er im syrischen Bürgerkrieg mitgekämpft, wäre die Gefängnisstrafe nicht teilbedingt ausgefallen, merkten die Feldkircher Erstrichter an.

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