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Gebietskrankenkassen müssen Millionen zurückzahlen

Österreich - Den Gebietskrankenkassen drohen Rückzahlungen in Millionenhöhe. Laut ersten Schätzungen könnten dabei an die 100 Millionen Euro zusammenkommen.

Wie die Tageszeitung „Der Standard“ (Mittwoch-Ausgabe) berichtet, müssen sie männlichen Arbeitnehmern über 56 und deren Arbeitgebern zu viel einbezahlte Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zurück erstatten.

Konkret geht es um die Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung (je drei Prozent der Lohnsumme), die für Männer im Alter zwischen 56 und 58 Jahren seit Jänner 2004 einbezahlt worden sind. Für die Einhebung dieser Beiträge – und allfällige Rückzahlungen – sind die Gebietskrankenkassen zuständig. Um die Lohnnebenkosten zu senken und Jobs für Ältere also billiger zu machen, wurden im Budgetbegleitgesetz 2003 (wirksam ab 2004) Vergünstigungen geschaffen und die Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung von Frauen ab 56 und Männern ab 58 Jahren abgeschafft.

Laut EU-Gleichbehandlungsrichtlinie aus dem Jahr 1978 sind jedoch solche Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts verboten. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) reagierte prompt und hat die Regelung im vorigen Dezember gekippt – nun gilt für Frauen wie Männer die 56-Jahr-Grenze, und zwar rückwirkend mit 1. Jänner 2004. Daher können sich alle Männer und Dienstgeber, die zu lange Beiträge einbezahlt haben, ihr Geld zurückholen.

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