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Vergewaltigung in Gaißau: Anklage gegen 16-Jährigen erhoben

Mutmaßlicher Täter nach Vergewaltigung in Gaißau angeklagt.
Mutmaßlicher Täter nach Vergewaltigung in Gaißau angeklagt. ©VOL.AT/ Pletsch
Feldkirch, Gaißau - Jener 16-Jährige, dem die schwere Vergewaltigung einer 20-Jährigen in Gaißau Anfang Juli zur Last gelegt wird, muss sich vor Gericht verantworten.
"Ich habe ein leises Weinen gehört"

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat Anklage wegen schwerer Körperverletzung und sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person erhoben, bestätigte Gerichtssprecher Norbert Stütler am Donnerstag einen Bericht des ORF Vorarlberg.

Unter Auflagen auf freiem Fuß

Der mutmaßliche Täter hatte die junge Frau aus Hard auf einem Zeltfest in Gaißau kennengelernt und anschließend attackiert. Kurz darauf gestand der junge Mann die Attacke. Er wurde in Untersuchungshaft genommen, zwei Wochen später aber unter Auflage einer Therapie wieder auf freien Fuß gesetzt.

Junge Frau nach Vergewaltigung schwer verletzt

In der Vernehmung hatte der 16-Jährige angegeben, dass es zwischen ihm und dem Opfer zuerst zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen war, bevor ein Streit zur Eskalation führte. Die Frau erlitt bei der Vergewaltigung schwere Verletzungen im Gesicht sowie im Unterleibsbereich und musste im Krankenhaus notoperiert werden. Eine Nachbarin hatte die Verletzte etwa eine Stunde nach der Tat gefunden und sowohl Rettung als auch Polizei alarmiert.

Attest: Eingeschränkt zurechnungsfähig

Laut ORF liegen dem Gericht zwei Gutachten vor: ein gerichtsmedizinisches und ein psychiatrisches. Dem Beschuldigten wird offenbar eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit attestiert, weil er keinen Alkohol gewohnt gewesen sei. Illegale Drogen sollen keine Rolle gespielt haben.

Bis zu siebeneinhalb Jahre Haft drohen

Der Lehrling fällt unter das Jugendstrafrecht. Sollte er schuldig gesprochen werden, erwartet ihn eine Strafe im Ausmaß von bis zu siebeneinhalb Jahren. Gegen die Anklage will die Verteidigung keinen Einspruch erheben, hieß es. Ein Prozess-Termin steht noch nicht fest. (APA/red)

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