Für Bertsch steht das Strafmaß bei einer möglichen Höchststrafe von sieben Jahren in keinem Verhältnis zu ähnlichen Fällen. Weiters führt er das Gutachten von Primar Haller und das Alter des geständigen Täters als Gründe an. Der Verteidiger hält eine Strafe von unter drei Jahren, die teilweise zur Bewährung ausgesetzt wird, für angemessen.
Der Fall hatte im Juli 2014 für großes Aufsehen im Land gesorgt. Vor allem die brutale Vorgangsweise sowie die schweren Verletzungen des Opfers machten sprachlos. (“Dreieinhalb Jahre Haft für Lehrling nach brutaler Sexattacke in Gaißau“)
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