Gegen das Strafausmaß haben sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Einen Prozesstermin gibt es noch nicht.
Strafe zu hoch oder doch zu niedrig bemessen?
Die Verteidigung hatte bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung am Landesgericht Feldkirch im Februar das Strafausmaß als zu hoch bezeichnet und angekündigt zu berufen. Der Staatsanwalt hingegen – vor Gericht hatte er zur Höhe der Strafe keine Erklärung abgegeben – sieht die dreieinhalb Jahre Haft für die Schwere der Tat als zu niedrig an. Beide hoffen nun auf eine neue Bemessung zu ihren Gunsten.
Verteidiger rechnet mit deutlich niedrigerer Strafe
Verteidiger Germann Bertsch sagte im ORF Radio Vorarlberg, er rechne mit einer deutlich niedrigeren Strafe. Der Angeklagte, der bereits vor dem Erstgericht seine Schuld eingestand, habe das dem Opfer zugesprochene Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro bereits überwiesen und sich zudem auch schriftlich bei der jungen Frau entschuldigt. Für Bertsch sind das wichtige Milderungsgründe für die Höhe der Haftstrafe. (APA)
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