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Gaißau: Staatsanwalt fordert höhere Strafe

Hier hat sich die Tat zugetragen
Hier hat sich die Tat zugetragen ©VOL.AT/Pletsch
Feldkirch - Strafberufung nach dreieinhalb Jahren Gefängnis für Missbrauch einer Wehrlosen.
Verteidiger: "Strafe zu hoch"
3,5 Jahre Haft nach Sex-Attacke
Brutales Sexualverbrechen in Gaißau

Sowohl der unbescholtene Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben im anhängigen Strafverfahren wegen des brutalen Sexualverbrechens von Gaißau Strafberufung angemeldet. Verteidiger German Bertsch hält die in erster Instanz verhängte Strafe für zu hoch, Staatsanwalt Hannes Glantschnig für zu niedrig.

Der angeklagte 16-Jährige war am vergangenen Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen sexuellen Missbrauchs von Wehrlosen und schwerer Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Auch die Staatsanwaltschaft lege Strafberufung ein, teilte gestern auf Anfrage Heinz Rusch als Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch mit.

Nun wird in Innsbruck ein aus drei Richtern bestehender Senat des Oberlandesgerichts (OLG) die Strafe in zweiter Instanz rechtskräftig festlegen. Der Strafrahmen für den angeklagten Jugendlichen bewegt sich zwischen null und siebeneinhalb Jahren Gefängnis. Für Erwachsene würde sich die Strafdrohung auf fünf bis 15 Jahre Haft belaufen. Der Missbrauch von Wehrlosen wird noch strenger bestraft, wenn dabei eine schwere Verletzung begangen wurde.

Der 16-Jährige hat im Juli 2014 nach einem Zeltfest in Gaißau das 20-jährige Opfer mit drei Faustschlägen bewusstlos geschlagen. Danach hat der Lehrling die bewusstlose Schülerin schwer sexuell missbraucht. Die Schwerverletzte musste im Krankenhaus notoperiert werden.

Das Landesgericht hat dem Opfer in der Strafverhandlung ein Teilschmerzengeld von 20.000 Euro zugesprochen, das der Angeklagte zu bezahlen hat. Zudem hat der geständige Täter, so das Urteil des Schöffensenats, für allfällige weitere Schäden aus der brutalen Attacke zu haften.

Weitere Forderungen

Privatbeteiligtenvertreterin Birgitt Breinbauer hat nach der Strafverhandlung als Anwältin des Opfers einen Zivilprozess mit weiteren Forderungen nach Schadenersatz gegen den 16-Jährigen angekündigt.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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