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Gaißau: Häftling soll nur Hälfte der Strafe verbüßen

Vor diesem Haus ereignete sich das schreckliche Verbrechen.
Vor diesem Haus ereignete sich das schreckliche Verbrechen. ©VOL.AT
Gaißau. Richterin beschloss gestern am Landesgericht, 17-jährigen Sexualstraftäter schon nach sieben Monaten aus dem Gefängnis zu entlassen.

Der für das brutale Sexualverbrechen von Gaißau verantwortliche Täter soll nur die Hälfte seiner Haftstrafe verbüßen müssen. Strafrichterin Verena Marschnig hat gestern in einer Haftverhandlung am Landesgericht Feldkirch dem 17-jährigen Häftling die sogenannte Halbstrafe gewährt. Demnach soll der Strafhäftling am 24. Februar und damit schon nach sieben Monaten vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden.

Der richterliche Beschluss ist nicht rechtskräftig. Staatsanwältin Laura Hutter-Höllwarth gab in der Haftverhandlung keine Erklärung ab. Sollte die Staatsanwaltschaft Beschwerde erheben, würde in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden. Dem Vernehmen nach soll sich die Staatsanwaltschaft im Vorfeld der Haftverhandlung gegen eine Halbstrafe ausgesprochen haben.

Verteidiger German Bertsch begrüßte die Entscheidung des Landesgerichts. Es sei richtig, dem Jugendlichen mit einer Halbstrafe eine zweite Chance zu geben, sagte der Feldkircher Rechtsanwalt. Sein Mandant habe sämtliche Auflagen erfüllt. Er arbeite bereits im Gefängnis mit der Bewährungshilfe zusammen und habe eine Zusage für einen Arbeitsplatz.

Sollte der Strafgefangene in den Genuss der Halbstrafe kommen, würden insgesamt 35 Haftmonate bedingt nachgesehen werden. Die Probezeit dafür beträgt drei Jahre. Sollten innerhalb dieser Frist keine neuen Straftaten gesetzt werden, müsste der Häftling nicht mehr ins Gefängnis.

Der damals 16-jährige Lehrling hatte im Juli 2014 nach einem Zeltfest in Gaißau auf der Straße eine 20-Jährige bewusstlos geschlagen und die Wehrlose danach sexuell schwer missbraucht. Die junge Frau musste notoperiert werden. Der 16-Jährige und die 20-Jährige hatten das Fest gemeinsam verlassen.

Geständiger Angeklagter

Der geständige Angeklagte wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Wehrlosen und schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Oberlandesgericht Innsbruck setzte im Berufungsprozess im Juli 2015 die Strafe rechtskräftig mit 42 Monaten Gefängnis fest. Davon betrug der unbedingte, zu verbüßende Teil 14 Monate. 28 Haftmonate wurden bedingt nachgesehen.

Damit verringerte das Oberlandesgericht den unbedingten Teil der erstinstanzlichen Strafe um zwei Drittel. Das Landesgericht Feldkirch hatte im Februar 2015 noch eine unbedingte Freiheitsstrafe von 42 Monaten für angemessen erachtet.

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