Er sei Montag aus der Untersuchungshaft entlassen worden, bestätigte Verteidiger German Bertsch gegenüber der APA einen entsprechenden Bericht des ORF Vorarlberg.
Bertsch: Kein Haftgrund mehr
Es bestehe weder Fluchtgefahr, noch Verabredungsgefahr -“er ist ja geständig“, noch müsse man damit rechnen, dass er die Tat wiederhole. Es liege kein Grund vor, der eine weitere Untersuchungshaft gerechtfertigt hätte, sagte Bertsch.
Gerichtliche Auflagen
Allerdings habe der junge Mann mehrere gerichtliche Auflagen zu erfüllen, damit er bis zum Strafverfahren auf freiem Fuß bleiben kann. So müsse er sich unverzüglich mit der Bewährungshilfe des Vereins Neustart in Verbindung setzen. Außerdem dürfe er bis zum Prozess keinen Tropfen Alkohol trinken.
Toxikologisches Gutachten
Sollte er eine dieser Auflagen nicht erfüllen, müsse er sofort wieder ins Gefängnis, so der Verteidiger. Die Ermittlungen seien nach wie vor nicht abgeschlossen. In Arbeit sei ein toxikologisches Gutachten, das klären soll, ob das 20-jährige Opfer bei dem Übergriff betäubt wurde.
Gerichtspsychiatrisches Gutachten
Den geistigen Zustand des Tatverdächtigen soll ein gerichtspsychiatrisches Gutachten klären, das ebenfalls bereits beauftragt wurde. Wenn die Ergebnisse vorliegen, werde die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit einer Anklage prüfen müssen.
Der mutmaßliche Täter hatte die junge Frau auf einem Zeltfest in Gaißau kennengelernt und die Feier gemeinsam mit ihr gegen 3.00 Uhr verlassen. Er gab an, dass es am nahe gelegenen Tatort zwischen ihm und dem Opfer zuerst zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen war, bevor ein Streit zur Eskalation führte. Die Frau erlitt bei der Vergewaltigung schwere Verletzungen im Gesicht sowie im Unterleibsbereich und musste im Krankenhaus notoperiert werden. Eine Nachbarin hatte die Verletzte etwa eine Stunde nach der Tat gefunden und sowohl Rettung als auch Polizei alarmiert. (APA/red)
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