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Gaißau: Nach Ohrfeigen ausgerastet

16-Jähriger gab an, er sei nach Ohrfeigen ausgerastet.
16-Jähriger gab an, er sei nach Ohrfeigen ausgerastet. ©VOL.AT/Pascal Pletsch
Gaißau. 20-Jährige wurde schwer verletzt: 16-Jähriger behauptet, er sei von ihr geschlagen worden und habe deshalb die Kontrolle verloren.
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20-Jährige wurde schwer verletzt

Weil sie ihm drei Ohrfeigen verpasst habe, sei er ausgerastet. So begründete der 16-Jährige am 11. Juli bei seiner polizeilichen Einvernahme die von ihm eingestandene Tat.

Wegen des Verdachts der schweren Vergewaltigung führt die Staatsanwaltschaft Feldkirch gegen den Jugendlichen ein Ermittlungsverfahren. Der Beschuldigte gibt zu, er habe die junge Erwachsene am 6. Juli nach einem Fest in Gaißau auf der Straße im Gesicht und im Intimbereich schwer verletzt. Die 20-Jährige musste in Innsbruck notoperiert werden. Sie kann sich nach Angaben der Polizei an den Vorfall nicht erinnern.

Nach Ohrfeigen ausgerastet

Vor der Polizei schilderte der beschuldigte Jugendliche die Tat so, wie einem Beschluss des Innsbrucker Oberlandesgerichts (OLG) zu entnehmen ist: Sie hätten einvernehmlich miteinander schlafen wollen. Er sei dazu aber nicht in der Lage gewesen. Deshalb habe sie ihn von sich geschoben und ihn aufgefordert, sich zu verpissen. Zudem habe sie ihm drei Ohrfeigen verpasst und ihn als “Spast” beleidigt.

Daraufhin sei er “ausgerastet”, zitiert das OLG seine Polizei-Aussage. Er habe der jungen Frau zunächst einen harten Faustschlag gegen den Kopf versetzt. Sie sei nach hinten gekippt und mit dem Kopf auf dem Boden aufgeschlagen. Sie habe keine Reaktion mehr gezeigt und sich nicht mehr bewegt. Er habe angenommen, dass sie bewusstlos sei.

Daraufhin habe er sie mit einer Hand im Intimbereich schwer verletzt. Als er gesehen habe, dass seine Hand voller Blut gewesen sei, sei er erschrocken und in Angst und Panik weggelaufen.

“Auffallende Brutalität”

Das Oberlandesgericht geht rechtlich nicht von einer schweren Vergewaltigung aus, sondern nach Paragraf 205 des Strafgesetzbuches von einem sexuellen Missbrauch einer Wehrlosen, bei dem eine schwere Körperverletzung entstanden ist. Für beide Delikte beträgt der Strafrahmen für Erwachsene 5 bis 15 Jahre Gefängnis. Für Jugendliche entfällt eine Mindeststrafe, die mögliche Höchststrafe beläuft sich auf siebeneinhalb Jahre Haft. Das OLG hat die Entlassung des unbescholtenen und geständigen 16-Jährigen nach zwei Wochen Untersuchungshaft bestätigt – mit den Auflagen Alkoholverbot, Anti-Gewalttraining und Bewährungshilfe.

Allerdings sei die “überschießende Reaktion” des Jugendlichen auf die angeblich erlittenen Kränkungen von “auffallender Brutalität” geprägt gewesen, heißt es im Beschluss des Oberlandesgerichts.

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