Der Mann, der von Beruf Kraftfahrer ist, machte sich schließlich auf den Heimweg. Es war bereits dunkel, die Straße nass. In Lustenau hielten auf der Reichsstraße unmittelbar vor einem Schutzweg einige Autos an, um eine Fußgängerin über die Straße zu lassen. Die 34-Jährige überquerte die Straße auf dem Zebrastreifen bis zur Mitte. Dann setzte sie ihren Weg vermutlich ohne zu schauen weiter fort. So bemerkte sie den herannahenden Pkw des Bregenzers nicht. Auch dieser konnte nicht mehr rechtzeitig reagieren und fuhr die Hausfrau nieder. Sie wurde regelrecht durch die Luft geschleudert, erinnert sich eine Zeugin. Der Lenker glaubt, dass ein Schild ihm die Sicht versperrt hat und er die Frau deshalb nicht wahrnehmen konnte. Dass es ein Fehler war, betrunken Auto zu fahren, sieht er allerdings ein.
Schwer verletzt
Die Fußgängerin erlitt Prellungen und eine große Platzwunde am Kopf. Außerdem einen komplizierten Bruch des Schlüsselbeins. Bei einer Operation musste eine Platinplatte eingesetzt werden. 14.000 Euro an Zivilforderungen warten bereits auf den Unfallverursacher. Seinen Führerschein und somit auch seinen Job ist der Berufskraftfahrer los. Für die fahrlässige Körperverletzung muss er 960 Euro Strafe bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
(VN)
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