Dem auf sie zufahrenden Auto konnten die drei Fußgänger im Kleinen Walsertal im letzten Moment ausweichen. Die Autofahrerin wurde am Landesgericht Feldkirch im Zweifel vom Vorwurf der versuchten Nötigung rechtskräftig freigesprochen. Denn Richter Günther Höllwarth “konnte nicht feststellen”, dass die Pkw-Lenkerin ihre Nachbarn absichtlich in Gefahr gebracht hat.
Streit unter Nachbarn
Anderer Meinung war einer der drei Fußgänger. Beim Sprung zur Seite will der 78-jährige Deutsche aus dem Gesicht der 57-Jährigen ihren Vorsatz zur Straftat herausgelesen haben. “Wenn sie könnte, würde sie mich sofort töten”, sagte der Zeuge. Zwischen den beiden Nachbarn gibt es Streitigkeiten. Er hat die auf der Gemeindestraße bergwärts fahrende Autofahrerin wegen des Vorfalls im Straßenverkehr angezeigt.
“Die Anzeige ist eine von vielen”, die der Akademiker gegen seine Mandantin erstattet habe und bei der das Ermittlungsverfahren “noch nicht eingestellt wurde”, sagte in seinem Schlussplädoyer Verteidiger Clemens Ender.
Richter Höllwarth hält die nachbarlichen Streitigkeiten für keinen Hinweis auf ein mögliches Tatmotiv. Er geht von einem “unglücklichen Vorfall im Straßenverkehr” aus. Für einen alternativen Schuldspruch wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit fehlte es dem Gericht an den dafür notwendigen gefährlichen Verhältnissen. Es war hell, die Sonne schien am Mittag, das Auto fuhr den Fußgängern zu schnell, ihrer Einschätzung nach aber auch nur höchstens mit Tempo 40.
Die unbescholtene Angeklagte sagte, sie sei nicht zu schnell gefahren und keineswegs absichtlich auf die Fußgänger zugefahren. Im engen Baustellenabschnitt der Straße, in der alle Beteiligten wohnen, hätten sich die Fußgänger befunden. Sie sei geschockt gewesen und deshalb weitergefahren.
Geschockt war auch der betroffene 48-jährige Fußgänger. “Unfassbar, dass man auf uns zufährt”, habe er sich gedacht.
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