Der wegen Vergewaltigung angeklagte Salzburger muss nicht ins Gefängnis. - © APA/Hochmuth
Der Verwaltungsgerichtshof hat nun den elektronisch überwachten Hausarrest, also die Fußfessel, bewilligt.
Er wies die Beschwerde der Vollzugsdirektion als unbegründet ab. Das Gericht stützte sich dabei auf einen Bericht des Vereins Neustart, wonach ein Missbrauch dieser Vollzugsform nicht zu befürchten wäre. “Der Mann hat sich seit sechs Jahren nichts mehr zuschulden kommen lassen, es gibt auch keine Anhaltspunkte, dass er in den nächsten sechs Monaten erneut straffällig wird”, erklärte ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofes.
Das Gericht stellte fest, dass ein Rechtsanspruch auf elektronische Fußfessel besteht, wenn die zu verbüßende Strafzeit zwölf Monate nicht übersteigt, der Rechtsbrecher im Inland über eine geeignete Unterkunft verfügt, einer geeigneten Beschäftigung nachgeht, Einkommen bezieht, mit dem er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, Kranken- und Unfallversicherungsschutz genießt und die schriftliche Einwilligung der mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen vorliegt. All dies würde zutreffen. Beim vierten Kriterium – dass der Rechtsbrecher diese Vollzugsform nicht missbrauchen wird – kam es allerdings zu unterschiedlichen Prognosen.Im Fall des heute 51-jährigen früheren Hundeausbildners betonte der VwGH, dass die erstinstanzliche Ablehnung der Fußfessel auf eine Expertise der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter (BEST) basiere, die sich ausschließlich auf Aussagen gestützt hat, die dem lange zurückliegenden Strafverfahren entnommen wurden. Der Verein Neustart habe hingegen erst heuer im Mai festgestellt, dass keine missbräuchliche Verwendung der Fußfessel zu befürchten sei. Deshalb sei die Fußfessel gerechtfertigt.
Der ehemalige Hundeausbildner hatte 2005 und 2006 das damals 15- bzw. 16-jährige Mädchen mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht. Er wurde rechtskräftig zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt und suchte anschließend um Strafaufschub an, und kurz vor dessen Ablauf stellte er einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, der erst nach über dreieinhalb Jahren im November des Vorjahres abgewiesen wurde. Zur selben Zeit wurde auch der unbedingte Teil der Haft auf sechs Monate reduziert.
Heuer im März beantragte er, die Freiheitsstrafe im elektronisch überwachten Haushalt verbüßen zu können. Die Vollzugsbehörde in Salzburg lehnte dies ab, doch das Oberlandesgericht (OLGH) Linz bewilligte die elektronische Fußfessel. Nach einem medialen Aufschrei und der Bitte des Opfers, der Täter solle den unbedingten Strafteil im Gefängnis absitzen, kündigte die Justizministerin an, den Fall durch den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) prüfen zu lassen. Die Vollzugsdirektion erhob in der Folge Beschwerde gegen den Bescheid des OLG Linz.
(APA)
allerdings kann und darf sich die justiz nicht nach diesen emotional berechtigten opferwünschen orientieren, dann wären wir schnell wieder bei der selbstjustiz und beim strafvollzug im mittelalter. einzig und allein die gerichte können die frage nach bewilligung fussfessel ja oder nein entscheiden, was sie hiermit auch gemacht haben. wer glaubt, dies wäre falsch, muss sich für eine gesetzesänderung einsetzen aber nicht das opfer befragen.
Mehr gibts wohl dazu nicht mehr zu sagen !
so genannten Experten von Neustart, welchen beruflichen Hintergrund haben sie,dass sie eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung/Prognose abgeben können? Neustart "beherbergt" vieler Orts Sozialarbeiter, aber ein Sozialarbeiter ist meines Erachtens nicht qualifiziert genug, dass er die psychische Deformation eines Triebtäters abzuschätzen in der Lage wäre. Somit wäre es interessant zu erfahren auf welcher "Expertise" der Verurteilte durchkommt. Die Ängste des Opfers kann ich sehr gut nachvollziehen und sie wäre vermutlich gut beraten sich bei unsicheren Gängen begleiten zu lassen, bzw. zu lernen, wie man sich effektiv/schlagkräftig gegen einen Vergewaltiger zur Wehr setzen kann.
Hätte er ein paar tausend Euro Steuern hinterzogen, wäre er wahrscheinlich härter bestraft worden. Ein Hohn für das Opfer !!!
lG
dar trainiere ich öfter wenn Du je mahle zeit hast ich lerne gern won Dir Deutsch wen Du magst kan ich Dir auch beim Trainieren helfen! wurde mich freuen uber Dich :)
Wenn es so weitergeht, ist das Missbrauchen von Kindern und Frauen irgendwann legal!
Unsere Justiz ist eine Schande! Aber den Autofahrern, denen erhöht man die Strafen um das Dreifache!
1.) wie kann es sein, dass ein Vergewaltiger zwei Jahre teilbedingte Haft ausfasst?!
2.) wie kann es sein, dass ein Vergewaltiger eine Fußfessel bekommt?!
3.) hab gelesen, dass es in Österreich 23(!) Vergewaltiger mit Fußfessel derzeit gibt - wie kann denn das bitte sein?!
Da werden Steuersünder über Jahre in den Bau gesteckt und ein Vergewaltiger bekommt quasi ein Freilos?! Was ist denn da bitte verkehrt?!