Österreichweit beläuft sich die Zahl der Sexualstraftäter, die den unbedingten Teil ihrer Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest anstatt im Gefängnis verbringen bzw. verbringen sollen, auf fünf. Sven Pöllauer, Sprecher von Justizministerin Beatrix Karl (V), bestätigte auf APA-Anfrage einen entsprechenden Bericht der “Presse” (Donnerstag-Ausgabe).
Fußfessel für Wiener und Salzburger
Alle diese Fälle befänden sich “in Schwebe”, betonte Pöllauer. Das Ministerium hat gegen die Bescheide der jeweiligen Vollzugskammern Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingelegt und hofft, dass dieser die Entscheidungen aufhebt.
Neben den bereits bekannten Fällen des ehemaligen Salzburger Hundetrainers und des pensionierten Wiener HTL-Lehrers, die jeweils sechs Monate im Hausarrest statt im Gefängnis genehmigt bekommen haben, gibt es somit bundesweit drei weitere, ähnlich gelagerte Fälle. Das Ministerium lässt derzeit die Fußfessel-Regelung evaluieren, mögliche Verschärfungen bei der Vergabe an Sexualstraftäter werden geprüft und sollen im Herbst im Nationalrat diskutiert werden.
Auch Opfer könnten Mitspracherecht bekommen
Christian Pilnacek, der für den Strafvollzug zuständige Sektionschef, kann sich vorstellen, dass Opfern von Sexualstraftaten zukünftig ein Anhörungsrecht eingeräumt bzw. Gelegenheit zur Stellungnahme geboten wird, bevor über Fußfessel-Anträge ihrer Peiniger entschieden wird. “Wir prüfen, wie man das besser machen kann”, erklärte er am Donnerstag auf Anfrage der APA.
Das Justizministerium will allerdings “Schnellschüsse vermeiden”, wie Karl-Sprecher Pöllauer betonte. Man wolle deshalb derzeit keine konkreten Äußerungen zu einzelnen Verbesserungsvorschlägen abgeben, sondern Meinungen von Experten “herausfiltern, anschauen und prüfen”.
“Auge um Auge, Zahn um Zahn”?
Der Präsident der Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte, Gerhard Jarosch, spricht sich explizit gegen die Mitwirkung von Opfern bei der Entscheidung aus, ob eine Fußfessel genehmigt wird oder nicht. “Das Strafrecht hat sich mit gutem Grund von der Verfolgung durch die Opfer hin zur Verfolgung durch den Staat entwickelt”, meinte Jarosch gegenüber der APA. Das Rache-Prinzip, die Devise “Auge um Auge, Zahn um Zahn” habe sich überholt: “Das hat es bei den alten Babyloniern gegeben. Heutzutage reagiert ausschließlich der Staat auf strafbare Handlungen. Das ist gut und umsichtig. Davon sollte der Staat nicht abweichen.”
In dieselbe Kerbe schlägt eine auf Sexualstrafsachen spezialisierte Staatsanwältin: “Es ist gefährlich, wenn ein emotional belastetes Opfer ein Mitspracherecht bekommt.” Ein traumatisiertes Opfer könne die Frage der für den Täter passenden Strafvollzugsform “natürlich nur aus subjektiver Sicht, aber nicht nach den objektiv zu vollziehenden Maßstäben des Gesetzes sehen”, gab die Anklägerin, die namentlich nicht genannt werden wollte, in Sachen Fußfessel-Entscheidung zu bedenken.
(apa/red)
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