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Für nicht existenten Tierrettungsverein Spenden kassiert: Verurteilt

Die Spendengelder kamen keinen guten Zweck zu Gute.
Die Spendengelder kamen keinen guten Zweck zu Gute. ©Bilderbox
Wegen Sammlungen für einen gar nicht existierenden Tierrettungsverein haben sich am Donnerstag am Landesgericht Salzburg in einem fortgesetzten Prozess ein 45-jähriger Lungauer, dessen Frau und seine Ex-Frau verantworten müssen.

Die Verhandlung endete mit Schuldsprüchen gegen das Ehepaar und einem Freispruch für die Ex-Frau. Keiner der Sprüche ist rechtskräftig.

Gelder für sich behalten

Die Anklage hatte dem Frühpensionisten vorgeworfen, 9.500 Euro für den angeblichen Verein kassiert zu haben. Außerdem soll er die beiden Frauen zum Sammeln angestiftet haben. Die Beschuldigten hätten auch Gelder für diverse Tierschutzvereine gesammelt, diese Vereine seien aber bereits aufgelöst gewesen, so die Staatsanwältin. Weiters sollen sie auch noch die Miete und Kaution für diverse Objekte nicht bezahlt haben.

Zwei Schuldsprüche

Der 45-Jährige wurde am Donnerstag vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Verurteilt wurde er aber wegen Urkundenfälschung, und zwar zu vier Monaten Haft auf Bewährung. Seine Frau wurde wegen Betrugs und Urkundenfälschen zu sechs Monaten Haft bedingt verurteilt, der Schuldspruch erfolgte wegen eines Schadens von unter 5.000 Euro und nicht wegen der von der Staatsanwaltschaft angeklagten Schadenshöhe von rund 20.000 Euro. Und die Ex-Frau wurde freigesprochen. (APA)

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