Nach der Stärkung des Bundesrates im Rahmen der Subsidiaritätsprüfung von EU-Gesetzen solle nun auch auf innerstaatlicher Ebene eine Weiterentwicklung der Mitwirkungsrechte des Bundesrates erfolgen. “Konkret wird vorgeschlagen, dem Bundesrat ein verstärktes Mitwirkungsrecht bei Bundesgesetzen einzuräumen, die die Interessen der Länder – insbesondere in finanzieller Hinsicht – berühren“, so Landtagspräsidentin Mennel. Weitere Eckpunkte sind ein allgemeines Zustimmungsrecht des Bundesrates bei Verfassungsänderungen, sowie die frühzeitige Befassung des Bundesrates mit Gesetzesvorschlägen samt einem Stellungnahmerecht. Österreichs Länderkammer soll damit in seinen Kernfunktionen gestärkt werden und eine echte Aufwertung erfahren.
In der Diskussion um mehr Demokratie und Bürgernähe bekennen sich Österreichs Landtagspräsidentinnen und -präsidenten zu einem modernen Föderalismus und dessen aktiver Weiterentwicklung. Die Gesetzgebung und Verwaltung der Länder stelle eine wesentliche Säule der regionalen Identität dar, betonte Landtagspräsidentin Mennel. Über ihre Gesetzgebungs-, Kontroll- und Vollzugstätigkeit hinaus seien die Landtage unverzichtbare Bindeglieder zu den Bürgerinnen und Bürgern und deren Einbeziehung in politische Entscheidungen. Das föderalistische Grundprinzip der Bundesverfassung dürfe nicht in Frage gestellt werden. Mennel: “Moderne föderalistische Strukturen erhöhen und sichern die Bürgernähe, weil auf regionaler Ebene eine hohe Überschaubarkeit, Identifikation und Beteiligung gegeben ist. Gleichzeitig gewährleisten sie ein effektives, transparentes und sparsames Handeln.”
(VLK)
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