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Für Kinderspielplätze gilt ein Hundeverbot

Auf der Hinweistafel beim Spielplatz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Hundeverbot herrscht.
Auf der Hinweistafel beim Spielplatz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Hundeverbot herrscht. ©cth
Frei laufende Hunde sorgten im Bürgerforum für Diskussionsstoff.
Für Kinderspielplätze gilt ein Hundeverbot

Lustenau. Vergangene Woche meldete sich eine Teilnehmerin im Bürgerforum Lustenau und wies daraufhin, dass neben dem Naturspielplatz am Moosbach in Lustenau immer wieder Fußgänger mit frei laufenden Hunden unterwegs sind. „Ich stelle immer wieder fest, dass viele Leute dort mit ihren Hunden spazieren gehen und das ohne Leine“, zeigte sich die Lustenauerin besorgt und appellierte an die Hundebesitzer, die Vierbeiner in der Nähe des Spielplatzes an die Leine zu nehmen. Auch seitens der Marktgemeinde kam sofort eine Stellungnahme zur Thematik. „In Lustenau hat eine Arbeitsgruppe aus Hunde- und Naturschutzvereinen, Bauhof, Ärzteschaft und anderen Interessensvertretungen Maßnahmen für eine verantwortungsvolle Hundehaltung erarbeitet.

Mit einer entsprechenden Verordnung, Beschilderungen, gezielter Information für jeden Hundehalter und die Öffentlichkeit wurde die Basis geschaffen für ein gutes Miteinander von Menschen mit und ohne Hund in Lustenau“, so Astrid Riedl und betont zudem, dass Kinderspielplätze aus Sicherheits- und hygienischen Gründen Kindern vorbehalten sind. Hier gilt in Lustenau ein verordnetes Hundeverbot. Mehr Infos zur verantwortungsvollen Hundehaltung in Lustenau findet man unter http://www.lustenau.at/de/hundehaltung

 

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