Während seiner Ehekrise schlief der verheiratete Türke mit fünf anderen Frauen. Dabei beging der 41-Jährige Straftaten: Er betrog und erpresste fünf Vorarlbergerinnen, denen er das versprochene Geld für den Sex schuldig blieb.
Dafür kam der geständige, unbescholtene und von German Bertsch verteidigte Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch mit einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr und einer unbedingten Geldstrafe von 4680 Euro (360 Tagessätze zu je 13 Euro) davon. Das Urteil des Schöffensenats ist rechtskräftig.
Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet 18 Monaten Haft. Der Schuldspruch erfolgte wegen Erpressung, schweren Betrugs, geschlechtlicher Nötigung und Nötigung.
Fünf Frauen hereingelegt
Auf Dating-Plattformen im Internet kontaktierte der in der Schweiz wohnende 41-Jährige junge Frauen. Er machte ihnen das Scheinangebot, sie könnten in einer Begleitagentur mehrere tausend Euro pro Geschlechtsverkehr verdienen. Fünf Frauen fielen darauf herein, drei weitere Frauen lehnten ab.
Der Möbelverkäufer fuhr mit fünf Vorarlbergerinnen zum einvernehmlichen Sex mit ihm in die Schweiz, bezahlte sie dann dafür aber nicht. Beim Intimverkehr gab er sich als Kunde oder als Tester der angeblichen Begleitagentur aus. Einer der Frauen hatte er für den einmaligen Sex 7000 Euro versprochen, zwei anderen jeweils 4000 Euro.
Drei Frauen zwang der 41-Jährige mit Drohungen zu weiterem Sex mit ihm. Er drohte ihnen damit, sonst angebliche Videos vom ersten Sex-Treffen zu veröffentlichen. So wollte er diese auch davon abhalten, ihn bei der Polizei anzuzeigen.
Landsfrau erpresst
Von seinem Hauptopfer erpresste der umfassend geständige Angeklagte mit den gar nicht existierenden Sex-Videos sogar Geld. 3850 Euro nahm der Türke einer 23-jährigen Landsfrau ab. Das abgenötigte Geld hat der monatlich 2000 Franken verdienende Verkäufer der jungen Frau inzwischen bereits zurückbezahlt.
Freigesprochen wurde der Angeklagte vom Vorwurf, er habe vier der Frauen mit seinen vielen Facebook- und WhatsApp-Nachrichten auch noch gestalkt.
Statt des angeklagten Menschenhandels mit der grenzüberschreitenden Prostitution hat das Gericht einen schweren Betrug angenommen. Das auch deshalb, weil es für Menschenhandel am Tatbestandsmerkmal der sexuellen Ausbeutung fehle, wie Richter Günther Höllwarth erläuterte.
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